Anzeige durch Beratungsstelle
25.05.2012 13:53 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Anke Thiede
| in unter 2 Stunden
Darf eine Beratungsstelle im Rahmen einer anonymen Beratung eine minderjährige Person anzeigen?
In unserem Fall geht es um unseren 15-jährigen Sohn. Dieser hat innerhalb der Familie etwas getan, was man zur Anzeige bringen könnte. Wir als Eltern haben uns entschieden, dies nicht zu tun, sondern psychologische Hilfe zu suchen.
Die Beratungsstelle empfahl einen stationären Aufenthalt, welcher von der Klinik aber als nicht dringend notwendig eingestuft wurde. Jetzt möchten wir eine ambulante Therapie anfangen. Allerdings ohne die Beratungsstelle. Von deren Seite bekomme ich aber immer zu hören,:"Sie wissen, dass dies eine Starftat ist. Und wir sind verpflichtet zu handeln." Heisst, wenn wir nicht mit denen zusammen arbeiten, zeigen sie meinen Sohn an. Dürfen sie das ???
Trifft nicht Ihr Problem?
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