364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
136 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Anzeige Betrug Warenbetrug
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Anzeige Betrug Warenbetrug

Anzeige Betrug Warenbetrug


11.02.2011 16:49 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Carsten Dreier


| in unter 1 Stunde

ich habe fehler gemacht in dem ich bei eBay sachen verkauft habe und nicht die ware losgeschickt habe ... würde 2 mal angezeigt wegen betrug bei ebay ... habe von der staatanwalschaft 2 mal geldstrafe bekommen je zu 10 euro und zu 15 euro die ich am zahlen bin . jetzt habe ich wieder 4 anzeigen vor mir habe bei ebay wieder sachen verkauft in wert von 2000 euro an 4 leute je von 400 euro pro person die sachen habe ich nicht geschickt ... habe jetzt die erste anzeige bekommen muss zur vorladung zur polizei wegen warenbetrug ich weiss jetzt nicht was auf mich zukommen wird bin total am ende das ich sowas gemacht habe wieder ... muss ich in gefängniss oder bekomme ich ein hohe strafe alles wegen meiner spielsucht habe ich es gemacht schulden habe ich auch ca. 15.000 euro an 12 gläubiger ... nun meine frage komme ich ins knast werde ich abgeschoben in die türkei bin hier geboren habe aufhenhalt unbefriestet oder muss ich wieder mit geld strafe rechnen ... will nicht ins gefängniss ich bin am ende bitte um hilfe . bin arbeitslos hartz 4 emfänger

mfg
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 360 weitere Antworten zum Thema:
Anzeige Betrug Warenbetrug
11.02.2011 | 17:19

Antwort

von

Rechtsanwalt Carsten Dreier
37 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Nach § 263 StGB wird der Betrug, so er sich denn in der Hauptverhandlung erweist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Da Sie bereits einschlägig in Erscheinung getreten sind, könnte Ihnen hier durchaus eine Freiheitsstrafe drohen. Letztlich läßt sich eine genauerere Einschätzung aber nur vornehmen, wenn Sie mir das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens mitteilen, dass gegen Sie geführt wird, um Akteneinsicht zu nehmen.

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit mir in Verbindung. Es erscheint mir in Ihrem Falle durchaus noch im Rahmen des Möglichen Sie vor dem Gefängnis zu bewahren.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 11.02.2011 | 17:45

hallo,also können sie mir helfen das ich nicht ins Gefängnis muss auch nicht abgeschoben werde in die türkei bin hier geboren .

ich weiss wirklich nicht was mich jetzt erwartet habe zwar denn betrug gemacht über eBay mit denn 4 personen bin ja auch vorbestraft habe noch geldstafe zuzahlen 990 euro jeden monat 15 euro und 280 euro jeden monat was jetzt passiert weiss ich leider nicht und brauche dringend hilfe es sind 4 leute die auf ihren geld von je 400 euro warten und mich angezeigt haben . will nicht ins Gefängnis oder abgeschoben werden bin noch ledig und lebe noch mit hartz 4 geld ... bitte um hilfe oder einen termin mit ihnen so schnell es geht .

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 11.02.2011 | 17:59

Ich habe Ihnen eine E-Mail zum weiteren Vorgehen zukommen lassen. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Carsten Dreier
Dortmund

37 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht