Anwartschaftszeiten und Rahmenfristen ALG I
| 07.08.2011 02:00 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Kerem E. Türker
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Bitte stellen Sie fest ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe.
Vom 22.05.2006 bis 31.12.2008 war ich freiwillig arbeitslosenversichert bei der Agentur für Arbeit, da ich freiberuflich tätig war.
Vom 01.01.2009 bis 18.11.2009 war ich arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen, da ich weniger als 15 h je Woche als Freiberufler Arbeit hatte. Anschließend habe ich für 9 Monate Gründungszuschuss erhalten, um mich selbständig zu machen (wieder als Freiberufler). Vom 19.11.2009 bis 11.11.2010 habe ich deshalb wieder Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung geleistet. Nach Scheitern der Selbständigkeit habe ich vom 12.11.2010 bis 14.02.2011 Arbeitslosengeld II bezogen. Seit dem 15.02.2011 bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 18.08.2011 so dass ich entweder ALG I oder ALG II beantragen muss, bis ich wieder eine neue Stelle habe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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