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Frage geschrieben am 01.11.2010 10:07:06

Anwaltsschreiben mit Unterlassungserklärung

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1917
Hallo,
ich habe in Lauf der letzten Monate sehr viele Blu-Rays aus meiner wirklich ziemlich großen Sammlung verkauft. Da sich meine Sammlung vor allem auf Blu-Ray Steelversionen beschränkt und dadurch auch öfters für Freunde und Foren Sammelbestellungen getätigt wurden, kam es auch mal vor das mehrere Blu-Rays vom gleichen Typ verkauft worden sind. Viele Filme meine Sammlung sind zudem noch originalverpackt, da es sich um teure Importe und Sammlerstücke aus dem Ausland handelt.

Nun bekam ich ein Anwaltsschreiben im Auftrag von einer Frau aus Norddeutschland. Einer gewerblichen Verkäuferin bei eBay. Der Vorwurf lautet auf Wettbewerbsverletzung durch unterlassene Widerrufsbelehrung. Ausserdem wird mir Vorgeworfen ich hätte in einem bestimmten Zeitraum eine große Menge von "Tupperware"-Produkte verkauft und mir so einen erheblichen Vorteil verschafft. Auch in der angehängten Unterlassungserklärung ist angemerkt: "...im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs Waren aus dem Sortiment "Tupperware" im Internet bei eBay anzubieten..."

Ausserdem der Wortlaut: "Wie eine Analyse der von Ihnen vorgenommenen Verkäufertätigkeiten ergab, veräußerten Sie unter Ihrem Mitgliedsnamen XXX eine Vielzahl dieser Produkte (Tupperware)"

Nun ist es aber so dass ich noch nie in meinem Leben eine "Tupperware" verkauft habe. Ausserdem soll ich innerhalb von 5 Tagen diese Erklärung + knapp 500 Euro Anwaltskosten bezahlen.

Eine originale Vollmacht ist ebenfalls beigefügt.

Ich weiss nicht wie ich mich weiter verhalten soll.


Antwort geschrieben am 01.11.2010 11:21:14
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier wird sich der Kollege offenbar im Abmahnungswahn befunden und den falschen Vordruck benutzt haben.

Nach Ihrer Schilderung gibt es aber kein abmahnwürdiges Verhalten. Sie haben nun mehrere Möglichkeiten:

1.) Sie machen nichts. Warten Sie ab, ob tatsächlich eine gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet wird. So, wie Sie den Fall schildern, werden Sie gewinnen. Die Kosten wären dann von der Gegenseite zu erstatten.

2.) Sie teilen dem „Kollegen" mit, dass er wohl daneben gegriffen hat. Fordern Sie ruhig eine Entschuldigung und die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten. Nach einem bisher noch nicht rechtskräftigen Urteil des AG Osnabrück (Az.: 66 C 83/10 (1)) haben Sie dann ein Anspruch darauf, wenn ein abmahnwütiger „Kollege" die Berechtigung der Forderung nicht prüft. Und das dürfte hier wohl der Fall sein.

3.) Sie beauftragen einen Anwalt vor Ort mit der Abwehr. Auch insoweit dürfte die Kostenerstattung zu erreichen sein, wobei Sie aber als Auftraggeber zunächst selbst Kostenschuldner bei „Ihrem" Anwalt wären.

Welche Lösung Sie bevorzugen, ist letztlich Ihre Entscheidung. Ich wäre schon fast dazu geneigt, den „Kollegen" mit der ersten Alternative auflaufen zu lassen. Denn offenbar nutzt er ungeprüft Serienschreiben, lebt also allein von –teilweise- unberechtigten Abmahnungen und darauf aufgebaute Zahlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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