Anwaltsrechnung
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Ich habe einen Anwalt in meiner Not beauftragt, habe ihm jedoch erklärt, dass ich extreme finanzielle Probleme habe und mir keine hohen Kosten erlauben kann. Ich habe ihn mehrmals schriftlich wie mündlich gefragt was es die Bearbeitung kostet. Er hat nie geantwortet ist immer ausgewiechen, hat die Frage einfach überhört.
Ich habe ihm auch vorgeschlagen, weil ich in einem extremen finanziellen Engpass war, ihm ein Erfolgshonorar zu bezahlen, wenn Geld eingeht von der Gegenseite, dies hat er wohlwollend bejaht und gemeint über die Höhe einigen wir uns dann. Es ist bis heute kein Geld von der Gegenseite eingegangen, sie haben zwar das Haus verlassen, aber eher freiwillig, ein Vergleich den er mit der Gegenseite ausgehandelt hat (Katastrophe in Text und Ausführung, war mehrmals handschrftlich verbessert), ich habe nie Schriftsätze etc. von ihm erhalten, musste den Schriftverkehr mit der Gegenseite selbst führen, er wollte nur die Kopien der Schreiben, der Vergleich kam nie zum Tragen, er hat mich auch keine Auftragsvollmacht unterschreiben lassen, sondern nur eine Prozeßvollmacht, dann hat er mir eine Rechnung von mehreren tausend EURO gesendet, obwohl ich ihm in der Auftragszeit schon EUR 500,-- für die Unkosten überwiesen hatte. Ich war geschockt und erschüttert, er hat auf meinen Protest nicht geantwortet sondern verklagt mich jetzt mit absolut unwahren Behauptungen. Kann das denn sein? Kann ein Anwalt ein solches Vorgehen wagen?
Was hat das denn alles noch mit Recht zu tun? ich bin verzweifelt und erschüttert. Bitte helfen Sie mir mit der Beantwortung meiner Frage . Herzlichen Dank!
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