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Frage geschrieben am 31.03.2006 21:26:00

Anwaltskosten ohne Mahnung (Miete)

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11128
Sehr geehrte Anwälte,
im März war ich mit meiner Miete etwas im Verzug (wurde am 10. von meinem Konto abgebucht); ebenfalls am 10. erhielt ich ein Schreiben von einem Anwalt, der die Miete anmahnte + Zinsen + Anwaltsgebühren. Da ich die Miete zu diesem Zeitpunkt bereits überwiesen hatte, habe ich das erst mal ignoriert. Heute (31. 03.) habe ich wieder einen Brief von dem Anwalt erhalten, in dem er die Anwaltsgebühren bis zum 05.04. einfordert und ansonsten den Betrag „gerichtlich geltend“ machen will. Ist das rechtlich so richtig? Ich dachte, man müsste erst mal eine Mahnung wegen fehlender Miete bekommen und nicht gleich Anwaltsgebühren zahlen.
Vielen dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 31.3.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 31.03.2006 21:49:26
Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Wessels Str. 13, 49134 Wallenhorst, Tel: 05407-8575168, Fax: 05407-8575169
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller, die Gebühren für das anwaltliche Mahnschreiben sind von Ihnen als Verzugsschaden zu ersetz............

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