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Folgendes Problem:
Ich wurde als Nebenkläger von einem RA in einer strafrechtlichen Angelegenheit vertreten: (gefährliche Körperverletzung)
Die Angeklagte wurde verurteilt und musste alle Kosten tragen. Jedoch war sie ALG II Empfängerin.
Der RA hatte im Rahmen der strafrechtlichen mündlichen Verhandlung einen Schmerzensgeldantrag gestellt, jedoch hat der Richter das abgelehnt, da der Antrag zu spät gestellt worden ist ( steht im Urteil)
Zivilrechtlichen Ansprüche wurden auch nicht seitens des RA geltend gemacht. Mittlerweile sind zivilrechtliche Ansprüch verjährt.
Jedoch macht der RA nunmehr seine Anwaltskosten geltend.
Problem:
Kann er trotz seiner Fehlleistung ( zu spät ANtrag gestellt und keine zivilrchtlichen Ansprüche geltend gemacht( sein Geld verlangen ?
Kann ich seinem Anspruch etwas entgegensetzen ?
Danke
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.03.2010 12:10:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Anwalt kann durchaus sein Geld verlangen, jedoch können Sie unter Umständen mit eigenen Schadensersatzansprüchen dagegen aufrechnen.
Wegen des verspäteten Antrages auf Schmerzensgeld können Sie Schadensersatz fordern, wenn Sie tatsächlich einen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz hatten. Die Höhe des Schadensersatzes ist dabei gleich der Höhe des entgangenen Schmerzensgeldes.
Nahezu Gleiches gilt wegen der zivilrechtlichen Ansprüche. Wenn Sie tatsächlich zivilrechtliche Ansprüche hatten, können Sie von dem Anwalt Schadensersatz in Höhe der entgangenen Ansprüche fordern. Allerdings hängt dies auch davon ab, daß er für Sie das Gegebensein und die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche prüfen sollte.
Wenn diese Ansprüche vorliegen, können Sie der Geldforderung des Anwalts entgegentreten, indem Sie die Aufrechnung der Geldforderung mit Ihren Schadensersatzforderungen erklären.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.03.2010 12:18:51
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Auf welchen rechtlichen Grundlage würde mein Schademsersatzanspruch beruhen mit dem ich aufrechne. Meiner Kenntnis nach macht der Anwalt Ansprüche aus einem Dienstvertrag geltend. Worauf würde meine beruhen.
MFG
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Auf welchen rechtlichen Grundlage würde mein Schademsersatzanspruch beruhen mit dem ich aufrechne. Meiner Kenntnis nach macht der Anwalt Ansprüche aus einem Dienstvertrag geltend. Worauf würde meine beruhen.
MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.03.2010 13:30:12
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Anspruch würde auf der rechtlichen Grundlage der sogenannten positiven Forderungsverletzung, geregelt in Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 BGB, beruhen.
Mit freundlichen Grüße,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Anspruch würde auf der rechtlichen Grundlage der sogenannten positiven Forderungsverletzung, geregelt in Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§ 280 Abs. 1 BGB, beruhen.
Mit freundlichen Grüße,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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