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Frage geschrieben am 28.03.2011 14:48:23

Anwaltshonorar

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 884
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo!

Ich bin der Abrechnung von meinem Anwalt nicht einverstanden. Eine seiner Mitarbeiterrinnen hat mir beim ersten Termin ein paar Formulare ausfüllen lassen. Dabei war angeblich auch ein Hinweis darauf, dass er grundsätzlich nach dem Streitwert abrechnet. Ich habe das weder gelesen und auch nicht unterschrieben.

Ich habe mich von diesem Anwalt nur beraten lassen. Der Anwalt ist in keiner Weise aktiv geworden, noch hat er von mir den Auftrag dazu bekommen. Jetzt möchte er nach dem Streitwert abrechnen.

Ich habe jetzt einen Mahnbescheid bekommen. Welcher Anwalt kann mich hier vertreten?

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 28.03.2011 15:22:41
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie den Rechtsanwalt nicht beauftragt haben für Sie tätig zu werden und nur von ihm beraten wurden, kann der Rechtsanwalt nur Gebühren für die Beratung verlangen.

Die Beratungsgebühren richten sich nach § 34 RVG. Danach soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Andernfalls werden die üblichen Gebühren für diese Beratung berechnet. Im Falle eines Verbrauchers jedoch höchstens EUR 190,00 + MwSt.

Zunächst müsste anhand der Rechnung des Kollegen geprüft werden, ob Gebühren für eine Beratung oder für eine Vertretung in Rechnung gestellt wurden und ob eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt worden ist um dann zu entscheiden ob gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder teilweiser Widerspruch eingelegt wird.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei zur Prüfung und gegebenenfalls Ihrer Vertretung zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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