Anwaltsabzokke - Richterrecht
| 19.12.2011 14:00 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
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Welche Mindestanforderung muss eine Erstberatung erfüllen?
Darf diese Beleidigungen enthalten ?
Gegen eine nicht nachvollziehbare Bauabrechnung
hatte ich geklagt und vom OLG recht bekommen.Einde daraufhin von mir angestrengte Schadensersatzklage wurde vom selben vorsitzenden
Richter - dem das OLG sein Urteil kassiert hatte - erneuert nieder geschlagen ohne Zulassung einer Revision mit der Begründung die Klage sei unzulässig und mein Anwalt (vom Verband der privaten Bauherren )hätte obendrein die falschen Anspruchs -berechtigten belangt.Als Laie kam mir das dubios vor. Ein Bekannter empfahl mir einen Anwalt zur Klärung u. A. folgender Fragen ein zu schalten:
- muss ein Gericht vor der Verhandlung mit teilen ob eine Klage zulässig oder unzulässig ist ? Inwieweit kann der Mangel behoben werden?
- hätte mein Anwalt das Gericht für befangen erklären müssen, nachdem nur 30 Minuten für die "Verhandlung" angesetzt waren, die der Vorsitzende für sich in Anspruch genommen hatte,über den Sachverhalt inhaltlich nicht verhandelt wurde (Richter: das müssen Sie schon mir überlassen,über was hier verhandelt wird)
- besteht Schadensersatz gegen meinen Anwalt, wenn er die falschen Anspruchsgegner belangt und eine unzulässige Klage einreicht ?
Zur Sache war der neue Anwalt nicht gefragt, nur zu den Formalien.
In 2,5 h wirrer Besprechung versuchte der Anwalt immer wieder auf inhaltliche Dinge des Falles, nicht aber nach dem Verhalten von Gericht und meinem damaligen Anwalt einzugehen.
Nach etwa zwei Monaten bekam ich eine Rechnung über 600,- € mit dem Hinweis," ich war, um Ihre
ohnehin schon verschwenderischen Ausgaben für unsinnige Rechtsstreite nicht noch weiter zu strapazieren, sehr großzügig, und erwarte umgehenden Ausgleich". Auf Anforderung eines Ergebnisprotokolles schickte er mir 4 Seiten unleserliches Gekritzel als "Protokoll".
Über den korrekten Ablauf einer Verhandlung nach ZPO und möglicher Fehler meines damaligen Anwaltes habe ich nichts erfahren.
Inwieweit bin ich für eine ergebnislose Beratung
verpflichtet zu bezahlen ?








