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Frage geschrieben am 09.04.2011 11:13:20

Anwalt vergisst Position in Gesamtsumme der Kostenaufstellung. Wer trägt die Kosten?

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 854
Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Architekt hat eine "Einzelkostenermittlung nach Einzelgewerken" erstellt. Ich zitiere die Überschrift:

"Die Berechnung der Baukosten erfolgte auf Grundlage der DIN 276 + 277, nach Einzelkostenaufstellung der Gewerke mit Ordnungsgrundlage des Standard-Leistungsbuchs (Planungsstand Entwurf 12.05.2010 [Datum geändert])
BGF Wohnhaus xxx m² / BGF Garage xx m²."

Dort sind alle Gewerke inkl. der benötigten Materialien aufgelistet. Unter anderem finden sich dort auch die Zimmermannsarbeiten.

Am Ende der Aufstellung gibt es eine Zusammenfassung, wo noch mal alle Gewerke aufgelistet sind und eine Gesamtsumme errechnet wird. Dort fehlen die Zimmermannsarbeiten, welche zwar anfangs aufgelistet sind, aber am Ende bei der Gesamtberechnung und der Summe fehlen. Hierdurch entstehen uns nun zusätzliche Kosten in beträchtlicher Höhe.

Der aktuelle Baufortschritt:

Die Baugrube ist fertig, das Seilgerüst ist gestellt, im Laufe der nächsten Woche kommt/käme die Bodenplatte an die Reihe. Die Baufirma ist mit dem Rohbau bereits beauftragt, die Zimmmermänner sind daher erforderlich, damit später das Obergeschoss durch die Baufirma errichtet werden kann.

Hierzu noch eine Anmerkung, da ich mir Fahrlässigkeit o.ä. des Architekten vorstellen könnte:

Anfangs wurden die Kosten für Stahlbeton und Mauerbauweise gegenüber gestellt und unser Architekt hat sich gewundert, dass Stahlbeton so viel teurer sein soll. Der Grund dafür war natürlich wie ich nun festgestellt habe, dass die Zimmermannskosten in der Zusammenrechnung der Mauerbauweise gefehlt haben.

Wer muss diese Kosten tragen? Haftet dafür ggf. die Versicherung vom Architekten? Müssen wir den Bau stoppen bis das geklärt ist? (Wann) können/dürfen/müssen wir die Zimmermänner beauftragen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 09.04.2011 13:14:40
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Bei der Beurteilung kann auf die individuellen räumlichen Verhältnisse nicht eingegangen werden. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.

Die Kosten für die Werkleistung der Zimmerleute haben zunächst einmal Sie zu tragen, da diese auch bei Einbeziehung dieser Kostenposition in die Gesamtberechnung entstanden wären. Sie werden als sogenannte "Sowieso-Kosten" bezeichnet. Wenn also das Bauwerk in Mauerwerksbauweise fortgeführt werden soll, und hierzu würde ich aufgrund des von Ihnen vorgetragenen Sachverhalts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten raten, tragen Sie diese Kosten.

Schadensersatzgesichtspunkte gegenüber dem Architekten können sich aber dennoch ergeben, wenn Sie aufgrund seiner fehlerhaften Kostenberechnungen aus Kostengesichtspunkten eine Entscheidung zwischen Stahlbeton-Bauweise und Mauerwerks-Bauweise zugunsten der Mauerwerks-Bauweise getroffen haben, und sich gegenüber der Stahlbeton-Bauweise jetzt Mehrkosten ergeben.

In einem solchen Falle würden dann die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten und dieser selbst als Gesamtschuldner haften.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben, und rege bei Unkarheiten oder Rückfragen an, die Nachfragefunktion zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.04.2011 13:24:26

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

muss der Anwalt nicht die Gesamtkosten für die Zimmerarbeiten tragen? Ich würde das damit vergleichen, wenn ich mir ein Auto anbieten lasse, der Händler jedoch nachher 5.000 € mehr haben möchte, weil er den Motor vergessen hat. Das geht ja in diesem Fall auch nicht.

Das Projekt ist so für uns nicht mehr finanzierbar, da wir bereits an unsere Kostengrenze gestoßen sind. Hätten wir von den Kosten vorher gewusst, hätten wir uns gegen den Bau bzw. einen Bau in dieser Bauweise entschieden.

Es kann ja nicht sein, dass der Architekt damit ungeschoren davon kommt. Der Witz dabei ist ja auch noch, dass sich sein Honorar dadurch auch noch erhöht, zumal es sich an den Baukosten orientiert.

Dann könnte ja jeder Architekt daher kommen, niedrige Kosten angeben, später dann seine ganzen falschen Angaben revidieren, damit ein höheres Honorar absahnen und den Bauherren nebenbei evtl. in den Ruin stürzen bzw. die Fertigstellung des Baus vereiteln.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.10.2011 22:39:21

Der von Ihnen vorgenommene Vergleich hinkt. Durch die gewählte, wenn auch kostenintensivere Bauweise entsteht mithin auch ein höherwertiges Bauwerk. Darüber hinaus habe ich Ihnen aufgezeigt, dass der Architekt für den Ihnen tatsächlich entstandenen Schaden aufkommen muss.

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