Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.08.2011 08:43:34

Anwalt hat Berufungstermin verschlafen - nächste Schritte

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 883
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema Anwalt.
Scheidungsurteil ist ergangen, nachehelicher Unterhalt unbefristet (ja, das gibt es heutzutage noch) aufgrund fiktivem Einkommens.

Wollte Berufung einlegen, um den Unterhalt wenigstens zu befristen und auch mein fiktives Einkommen gegen das sechsstellige Vermögen meiner Ex anrechnen lassen. Habe mich selbständig gemacht und derzeit nur Investitionen und noch keine Einkünfte (kein Fake, das ist wirklich so).

Dieses Urteil bedeutet meinen finanziellen Ruin.

Nun hat mein Anwalt die Berufung nicht fristgerecht beim OLG eingelegt und damit ist das Scheidungsurteil nicht mehr anfechtbar.

Mein Anwalt meinte nur lapidar, dass er seine Haftpflichtversicherung informiert habe.

Welche Moeglichkeiten habe ich?
1. gegen den Anwalt / die Haftpflichtversicherung (ist da überhaupt etwas zu erwarten?) --> wissend, dass es unmöglich sein wird einen Anwalt zu finden, der gegen einen anderen Anwalt vorgehen möchte
und
2. gegen das Todesstossurteil - kann ich erneut in der ersten Instanz klagen?

Welche Schritte empfehlen Sie mir?

Ist zwar Familienrecht - aber ich brauche jemand, der sich im Prozessrecht und im Zivilrecht/Schadensersatzrecht auskennt.


Antwort geschrieben am 03.08.2011 10:16:33
Rechtsanwalt Andre Stämmler
Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena, Tel: 03641 - 328647, Fax: 03641 - 587674
Sozialrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 13
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

1.Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz von Ihrem Anwalt zu verlangen. Ob eine solche Forderung gerechtfertigt ist und Erfolg hat, hängt davon ab ob auch die Beschwerde gegen den Unterhaltsbeschluss erfolgreich gewesen wäre. Die Höhe des Schadensersatz hängt von den erzielten Unterhaltszahlungen ab.

2.Mit Fristablauf der Beschwerdefrist ist ein Rechtsmittel nicht mehr gegeben. Die mögliche Wiedereinsetzung erfordert ein schuldloses Fristversäumnis. Dad Verschulden Ihres Anwalts Ihnen dabei jedoch zugerechnet.

3. Letztlich besteht die Möglichkeit einen Abänderungsantrag zu stellen. Dies erfordert aber, dass sich nach dem Verfahren Tatsachen geändert haben. Tatsachen die während des Unterhaltsverfahrens bereits gegeben waren bleiben unberücksichtigt wenn sie innerhalb der Einspruchsfrist garten geltend gemacht werden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Andre Stämmler
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt
André Stämmler

Otto-Schott-Str. 1
07745 Jena

Fon: 0049 (0)3641 - 328647
Fax: 0049 (0)3641 - 587674

Mobil: 0049 (0)177 - 2772493

www.ra-staemmler.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.08.2011 12:07:47

Wie soll ich gegenueber meinem Anwalt nun auftreten?

Er ist derzeit telefonisch fuer mich nicht erreichbar

Ich habe - leider - bereits alle offenen Rechnungen bezahlt und ihm sogar einen Vorschuss fuer die Berufung geleistet.

Macht es irgendeinen Sinn, die Anwaltskammer einzuschalten, falls er sich weigert, mir den Vorschuss zurueckzuzahlen, oder sonstwie in Kontakt zu treten?

Welche Moeglichkeiten bleiben mir.

Zum Abänderungsantrag - im Familiengerichtsbezirk Muenchen wird eine Befristung grundsaetzlich & gerne erst in der zweiten Instanz ausgesprochen, das bleibt mir jetzt auf Jahre verwehrt..
Gibt es irgendeine andere Moeglichkeit, auf meine Misere aufmerksam zu machen?! (Petition??)

Wie gesagt, damit bin ich nominell bankrott..
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.08.2011 16:13:46

Sehr geehrter Ratsuchender,

1.

Sie sollten Ihren Anwalt schriftlich zur Rückzahlung des Vorschuss auffordern. Das Gleiche gilt für den Schadensersatz. Dieser muss zunächst berechnet werden, was in Anbetracht der zukünftigen Zahlungen noch nicht abschließend möglich ist. Es sollte hier ein Pauschalbetrag unter Berücksichtigung der Einsparungen vorgenommen werden, also monatliche Einsparungen mal abschätzbarer Zeitrahmen. Der Zeitrahmen ist abhängig von den tatsächlichen Umständen, wann etwa mit einer Änderung gerechnet werden kann.

Der Schadensersatz wird regelmäßig von der Haftpflichtversicherung getragen.

Das Einschalten der Anwaltskammer kann nur dann helfen wenn sich der Anwalt tatsächlich berufs- und pflichtwidrig verhält. Alleine die Fristsäumnis reicht hierzu nicht aus.

Ich empfehle Ihnen die Beauftragung eines Anwalts. Es wird sich sicherlich ein Kollege finden, der Ihre Interessen gegen einen anderen Kollegen durchsetzt.

2.
Weitere erfolgversprechende Rechtsmittel gibt es nicht. Über den Erfolg von außergerichtlichen Maßnahmen vermag ich keine Aussage zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

André Stämmler
Rechtsanwalt

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Stämmler direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Schadensersatz letzten Monat:

8
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97774
beantwortete Fragen
20
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Anwalt   Berufungstermin   verschlafen   nächste   Schritte