Geht um Nichtlieferung von mir bezahlter Auktionsware und daraus geltend gemachter Schadensersatzforderung in Höhe von rund 200,-- €
Antwort geschrieben am 12.01.2012 01:15:00Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Zunächst muss festgestellt werden, dass der Termin in München aufgrund des geringen Streitwertes für einen Rechtsanwalt außerhalb von München sich nicht rechnet. Gerne bin ich jedoch trotzdem bereit Sie anwaltlich zu vertreten. Zum einen kann beim Amtsgericht versucht werden, eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beizuführen, so dass eine Wahrnehmung des Termines nicht notwendig ist und hier alleine schon aus der Wirtschaftlichkeit keine weiteren Kosten für Sie entstehen. Anderseits kann, wenn die Verhandlung doch stattfindet, einem Kollegen vor Ort eine Untervollmacht erteilt werden, damit dieser den Termin wahr nimmt.
Jedoch richtet sich die Bezahlung nach dem RVG und wird auch dementsprechend abgerechnet. Jedoch muss sich auch der neue Anwalt einen Einblick in die Akten verschaffen und beim Amtsgericht Akteneinsicht beantragen. Deshalb wäre es sinnvoller, schriftlich die Verlegung des Termines zu beantragen, damit der Verteidiger Zeit hat sich ein Bild über diese Angelegenheit machen zu können.
Am aller einfachsten wäre es für Sie, wenn Sie sich einen Kollegen vor Ort suchen, der sich dann umgehend in die Sachlage einarbeiten kann. Gerne stehe ich jedoch auch für Sie zur Verfügung. Im Falle einer Mandatierung würde ich einen Kollegen mit einer Untervollmacht beauftragen, sofern der Termin nicht zu verschieben ist.
Bei Interesse können Sie mich per Email kontaktieren. Ich werde mich dann bei Ihnen melden. Selbstverständlich kann in diesem Fall die hier ausgelobte Summe auf die Endsumme angerechnet werden.Bitte prüfen Sie ob Sie Rechtschutzversichert sind und diese ggf. eine Deckungszusage erteilen kann.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Donnerstag.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Beck
-Rechtsanwalt-
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