uns ist aus dem abrupten Ende einer 15-jährigen guten Geschäftsbeziehung und den vorhergehenden Schikanen eines Lieferanten in Form von vorenthaltenen Informationen, Wegnahme des Verkaufsgebietes, Liefereinstellung und mangelnder Gesprächsbereitschaft ein nicht hinnehmbarer Schaden entstanden:
1. aus den Umsatzeinbußen durch Abwanderung von Kunden an einen Konkurrenten, der weitestgehend von unserer Vorarbeit profitiert, indem wir eine Marke in der Region eingeführt und bekannt gemacht haben
2. aus dem Vertrauensverlust unserer langjährigen Marken-Kunden, weil wir sie nicht mehr mit der Marke bedienen können
3. durch unverkäufliche Warenbestände, u. a. von „Baukastensystemen", da wir grundlegende Teile jetzt nicht mehr nachbestellen können
4. durch Kosten für die Suche nach neuen Lieferanten und den Sortimentswechsel
Unsere Fragen:
Besteht eine Aussicht den Schaden ersetzt zu bekommen?
Wie sollen wir weiter vorgehen?
Sind Verjährungsfristen zu beachten?
Uns geht es vor allem um eine erste Einschätzung, ob wir überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Wir möchten den ganzen Sachverhalt nicht öffentlich posten, suchen aber einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt, der uns über eine Direktanfrage möglichst kurzfristig antworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 11.02.2011 10:11:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 350
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Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Sicherlich müssen alle Verträge und das konkrete Vorgehen des Geschäftspartners in der Vergangenheit geprüft werden.
Grundsätzlich kann ein Schadenersatzanspruch nicht ausgeschlossen werden, wobei Sie jedoch bedenken müssen, dass eine Kündigung des Liefervertrages regelmäßig möglich ist. Dann würde es (zunächst) an einem vorwerfbaren Verhalten fehlen und der Schadenersatzanspruch ginge ins Leere.
Ggf. ergibt sich aber aus den konkreten Abläufen etwas anderes, beispielsweise daraus, dass ein das Vertriebsgebiet eingegriffen wurde.
Es werden hier weitere Detail-Prüfungen erforderlich werden und sicher zu ermitteln, ob und in wie fern Ansprüche realisierbar sind. Momentan erscheint dies problematisch, aber nicht unmöglich.
Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung. Eine Stellungnahme im Rahmen der kommenden Woche wäre dabei kein Problem, ggf. sollten wir kurz vorher telefoniern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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