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Frage geschrieben am 14.04.2011 21:58:13

Anwalt gesucht - wurde beim Autokauf betrogen

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1210
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 126 weitere Antworten zum Thema Autokauf.
Hallo zusammen,
ich suche dringend eine Anwalt, welcher sich Bestens mit den Rechten beim Autokauf auskennt - ich bin nämlich auf einen Betrüger reingefallen!

Folgendes ist grob passiert:
Ich habe im Internet eine Golf V gefunden und anschließend ca. 600km von mir entfernt gekauft. Das Auto wurde von einem Händler angeboten, und es gab keinen Hinweis auf einen Verkauf im Kundenauftrag. Ich habe das Auto also gekauft.
Zuhause angekommen habe ich mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen, weil nicht ersichtlich war, wann der Zahnriemen gewechselt wurde. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden hatte. Zeitungsberichte über den Unfall etc. liegen mir vor.
Außerdem wurde der Tacho vom Verkäufer manipuliert. Ich habe das Fahrzeug mit ca. 10.000km weniger gekauft, als es das Gutachten der Versicherung nach dem Unfall angibt!!! Außerdem war aus dem Gutachten der Versicherung ersichtlich, das der Verkäufer, von dem ich das Fahrzeug erworben habe, dies direkt bei der Versicherung gekauft hat! Trotzdem wurde mir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft, obwohl der Verkäufer das Fahrzeug nicht fahrtüchtig und mit Totalschaden gekauft hat. Das Gutachten der Versicherung hat mir der Vorbesitzer netter weise zukommen lassen. Das ist doch wirklich Betrug... :-(

Ich habe mich schon bei einem Anwalt erkundigt - der wollte aber einen Vorschuss von 2.500 Euro und war sich nicht sicher, dass er den Fall gewinnt.

Ich hätte deshalb gerne eine zweite Meinung und suche einen Anwalt, der vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte und sich insbesondere mit Betrugsfällen beim Kfz.Kauf auskennt!!

Ich würde mich riesig über Hilfe und Unterstützung freuen. So ein Betrüger darf einfach nicht ungeschoren davon kommen!!!

VIELEN, VIELEN DANK für fachmännische Hilfe!!!

Welche Möglichkeiten gibt es? Was kann ich nun machen? Welcher Anwalt kann mich bei einer evtl. Klage wirklich unterstützen und kennt sich in solchen Fällen aus??


Antwort geschrieben am 14.04.2011 22:29:32
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.

Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung haben Sie einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadenersatz.

Da der Verkäufer Sie über mehrere verkehrswesentliche Eigenschaften (Unfallfreiheit, km-Stand) getäuscht hat, und Ihnen ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft hat, können Sie von ihm verlangen, dass er das Fahrzeug zurücknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet.

Außerdem dürften Sie einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Fahrtkosten und sonstiger Kosten haben, die durch den Fahrzeugkauf entstanden sind (z.B. Ummeldegebühren, etc.)

Vorbehaltlich dessen, dass Ihre Gesamte Schilderung auch bewiesen werden kann, schätze ich die Chancen, einen Rechtsstreit in dieser Angelegenheit zu gewinnen, als sehr hoch ein.

Wobei Ihnen sicher kein Rechtsanwalt eine „Sieggarantie" geben kann und wird.

Als Erstes sollte der Verkäufer noch einmal außergerichtlich zur Rückabwicklung und zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert werden.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, müsste man tatsächlich gerichtlich gegen Ihn vorgehen.

Hierbei müssten Sie zumindest die Gerichtsgebühren vorschießen. Diese richten sich nach dem Streitwert, also der Summe der Geldbeträge, die eingeklagt werden. Bei einem Streitwert von 6.000,00 € lägen die Gerichtsgebühren beispielsweise bei 408,00 €.

Grundsätzlich haben Sie, wenn Sie den Prozess gewinnen, einen Anspruch auf Erstattung dieser Gerichtskosten und Ihrer Anwaltskosten (diese würden sich bei 6.000,00 € Streitwert auf etwas über 1.300,00 €) belaufen) allerdings muss Ihnen bewusst sein, das zunächst Sie diese Gebühren schulden und Sie sich dieses noch vom Gegner zurückholen müssen (wobei dies im Normalfall der Sie vertretende Anwalt übernimmt).

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
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