Eine Gemeinde hat Planungshoheitsrecht. Unser Aussiedlerhof liegt am Ortsrand. die Stadt bekundete seit der Eingemeindung 1972 Kaufinteresse an unserem Hof 7100m². ca 70.000m² stadteigener Flächen umzingeln unseren Hof. Auf Grund des Bestandschutzes kann die Stadt auch ihr Eigentum nicht in wertvollstes dringend benötigtes Wohnbauland nördlich 1,5 km nördlich der Universität verwandeln.
Im März 1997 drohte uns der Oberbürgermeister: Entweder sie verkaufen, oder es bleibt ewig ein wertloser Acker!. Der Gemeinderat der Stadt hatte im September 1998 den Flächennutzungsplanentwurf Dez 1996 entsprechend der OB Drohung abgeändert und erneut in alle Haushalte verteilen lassen. Diese amtliche Gemeinderatsqualifizierung wollte mein Vater als Rentner mit Freibetrag und halbem Steuersatz nutzen, indem er für seine gesamte kleinere Landwirtschaft eine verbindliche Auskunft für steuerliche Betriebsaufgabe beim Finanzamt beantragt hatte. Ein öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständiger hatte am 3 März 1999 vom Stadtplanungsamt die Aussage erhalten und im Gutachten festgehalten: Eine weiterentwicklung zu Wohnbauland ist derzeit ausgeschlossen.
Das Finanzamt hatte den Abschlussbesprechungstermin auf den 2 letztmöglichen Kalendertag im März 1999 gelegt und meinen Vater mit einem angeblichen Kaufangebot durch OB auf Rohbaulandpreisbasis überrumpelt. Mit Wissen/Anweisung durch den OB hatte Stadt uns ohne jegliche erfordernis ca 1/6 unseres Ackerlandes durch Kündigung städtischer Pachtäcker 1996 in existenzgefährdeter Weise genommen. Im August 1998 wurde ich im Amtsblatt unter Amtliches mit allegemeinen Floskeln als Querulant/Schmierfink etc an den Pranger gestellt. Im Oktober 1998 erklärt der OB bei der Bürgerversammlung öffentlich, dass er voll hinter dieser Aktion stünde und er hatte sich hierbei erneut der Straftat nach ³164 falsche Verdächtigung schuldig gemacht, indem er mich öffentlich der Straftat der Verleumdung seines Ortsvorstehers beschuldigte.
Die Staatsanwaltschaft hatte festgestellt, dass der Ortsvorsteher zum Neubau seines Hauses neben dem Rathaus der Ortsverwaltung tatsächlich wie von mir, meinem Vater und meiner Schwester beobachtet , Strom vom Rathaus entzogen hatte. Der Ortsvorsteher hatte an die Stadtkasse einen Portokassenbetrag für Strom Telefon etc ca 1996 an die Stadtkasse bezahlt gehabt. Als der OB persönlich deshalb gegen mich die Strafanzeige wegen Verleumdung einreichen ließ.
1996 hatte der Stadtplanungsamtsleiter bei einer Besprechung erklärt, dass dieses Gebiet in rechtlich hinreichendem Sinn Wohnbaugebiet darstelle und mein Beabsichtigter Bauantrag für einen neuen Kuhstall keine Erfolgsaussichten hätte.Im Oktober 1997 hatte das Verwaltungsgericht meinen Bauantrag Betriebsleiterwohnung niedergeschmettert: Größt mögliche Schoning des Aussenbereichs! Zum stichtag 31.12.1998 war dieses Land steuerrechtlich wieder Rohbauland. 2002 hatte der VGH Mannheim meine Betriebsleiterwohnung erneut verworfen Außenbereich Ackerland! zum 31 12.2002 hat das Finanzamt dieses Land zunächst erneut mit Rohbaulandwerten bewertet.
Es ist wohl glaubhaft, dass die Stadt uns entsprechend nach ³ 226und 242 BGB seit Jahrzehnten schikaniert. Ich habe zahlreiche Strafanzeigen/Dienstaufsichtsbeschwerden gestellt, welche zunächst alle von der Staatsanwaltschaft verworfen wurden. 2009 habe ich ein "juristisches Wunder" vollbracht, nach mehr als 8 Jahren, habe ich ca 3000m² meines Eigentums wieder in meinen Besitz zurückführen können. Der OB hatte die Justiz und zahlreiche Behördenfunktionäre zur Rechtsbeugung angestifftet. Mein Rechtsanwalt hatte 2006 nach einem vieraugengespräch mit dem OB den Klageerzwingungstermin verfristen lassen.
Inzwischen ist es so weit, dass die Stadt es duldet, dass ich ohne Bauanträge neue größere Gebäude errichten darf, weil ich eindeutige Beweise habe, dass Mitglieder des Ortschaftsrates 1997 einen Bauantrag entgegen der ihnen bekannten Rechtslage verworfen haben.
Ich teilte der Stadtverwaltung mit, dass ich die Bauanträge von einem vorlageberechtigten Hochbautechniker erstellen ließ, und ich diese sofort einreichen würde, sobald erneute Diskriminierungen meiner Person durch Amtsenthebungen gewährleistet sei. das Regierungspräsidium, der Ministerpräsident und zahlreiche weitere Persönlichkeiten sind in Kenntnis dieser massiven Ausschreitungen.Alle ignorieren Fakten:
Da die Verwaltung von mir in Kenntnis gesetzt wurde und untätig bleibt, müssen meine Gebäude wohl als genehmigte Gebäude und nicht als Schwarzbauten gelten!?
Vor Beantwortung bitte Kosten mitteilen.
Wenn es jemand durchzieht, dass die Stadt Ulm für ihre Baulandpolitik öffentlich Rechenschaft ablegen muss, dass sämtliche Behörden incl Staatsanwälte für ihre Amtshandlungen Rechenschaft abgeben müssen und rechtsstaatlich belangt werden. die Baulandpolitik der Stadt auf "Rechtsstaatliche Füße gestellt wird. (Laut Maklerverband IVD ist unsere Stadt der achtteuerste Imobilienstandort Deutschlands. In süddeutschen Großstädten ist der Wert des Bauplatzes an einem Einfamilenhaus von 50 % bis knapp 70 in München. Bei uns im Stadtteil war er im letzten Baugebiet bei ca 20%. Beispiel 600m² Bauplatz a 130€= 78000€ + ca 200.000€ für 0815 schlüselfertiges Häuschen = 280.000€ Verkehrswert dieses Hauses = ca 400.000€
Angenommen ein Investor kauft dieses Haus zur Fremdvermietung, so kann er 400.000€ Kaufpreis abzügl. Bodenwert 80.000€ = 320.000€ steuerlich abschreiben. Angenommen ein identisches Haus steht in vergleichbarer Lage in Erlangen, wo der Baugrundanteil wohl über 60 ist würde die Rechnung folgender Maßen aussehen: Verkaufspreis wohl ähnlich wie hier abzüglich Bodenwert=60% aus 400.000 = 240.000= Abschreibbarer Kaufpreis für Bausubstanz 160.000€.gegenüber 320.000€
Ich unterstelle der Stadt , dass sie den Grundstücksmarktbericht/Bodenrichtwerttabelle fälschen lässt/den Verkehrswert für Bauplatz willkürlich politisch festlegt. Uns wollte man zwingen für einen Bruchteil des Verkehrswertes (70DM/m² 19996/97 zu verkaufen. Die Stadt instrumentalisiert das Planungshoheitsrecht um Minderheiten Vermögensvorteile von wohl mehr als 100.000€ pro Bauplatz zuzuspielen.
Dem Rechtsanwalt, welcher meine Peiniger vor den Kadi und renomierte Medien zerrt und die örtliche Baulandpolitik zur öffentlichen und justiziaren Diskussion/Gerichtsverhandlung bringt/diese Verfahren formell durchzieht bezahle ich 20.000€. Dieser Anwalt darf dann auch noch zusätzlich seine Gebühren nach Gebührenordnung von den Peinigern sich holen.
Wo kann ich Strafanzeige etc einreichen, da die örtliche Staatsanwaltschaft mehtfach gravierende Rechtsbeugungen machte.
Wo kann ich/Wer muss Dienstaufsichtsbeschwerden annehmen und sachlich detailiert beantworten?
Verfassungsschutz, Ministerpräsident alle invollvierten Abgeordnette, Kirche, Medien weigerten sich "Zahnfühlung" aufzunehmen.
1998 wurde ein Dokument von mir gefälscht. staatsanwaltschaft verwarf die Strafanzeige Generalstaatsanwalt liß Kripo ausrücken. Per Schriftenprobe stellte man fest, dass auf der Amtsschreibmaschine im Mähringer Rathaus gefälscht wurde. Der Richter hatte irreales Konstrukt gebastelt, wonach die Bauherrin auf der Amtsschreibmaschine gefälscht hätte und das gefälschte dokumennt hinterher mit ihrem Bauantrag im Rathaus abgegeben hätte. Dass der mit ihr eng befreundete Ortsvorsteher seine "Amtspflicht" vergessen hatte nachzukommen, mich als den versuchten Betrogenen über diese Bauantrag als direkten Nachbarn zu benachrichtigen, wodurch diese Fälschung erst sinn erhielt, hatte der Rechtsbeugerichter unterschlagen. Hätte die örtliche Regionalpresse hierzu recherchiert, wäre der vom OB instrumentalisierte Ortsvorsteher schon 1998 vom amt zu entheben gewesen und mir /meiner Familie wären viele harte Jahre erspart geblieben. Mein Vater steigerte sich am 28 Juni 2004 derart nach der Zwangsversteigerung von ähnlichen wertvollen Grundstücken eines kollegen derart hinein, dass er seither Pflegestufe 2/3 ist. Die amtlichen Wertfestsetzungen haben für vergleichbare Qualitäten um mehrere hundert Prozent abgewichen. Gutachter und Staatsbedienstete sind in politischer Hand.
Im Ortschaftsrat wurde offen über uns mit dem Begriff "Biologische Lösung" diskutiert. Die Stadt hat per massivster straftaten ihr Ziel unsere Familie komplett zu zerstören zwar noch nicht erreicht, jedoch zum Krüppel gemacht. Mein Sohn hat beim bei der Umgangsrechtklage vor dem Richter angebebn, dass er sich an mir schämen würde, niemand solle wissen, dass ich sein Vater sei! Steht im Gerichtsprotokoll. Bei Wettermoderator Kachelmann hieß es , dass auf alle Fälle Kachelmann irreparabler Schaden entstehen würde, auch wenn er frei gesprochen würde/wurde. Die Stadt arbeitete mit niederträchtigen schäbigen Mitteln
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