Antragsrücknahme Scheidung
09.11.2004 12:57 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Anfang 2004 habe ich nach Mandatsniederlegung den Scheidungsantrag zurückgenommen , dieses wurde rechtlich wegen Anwaltszwang nicht anerkannt - ein neuer Anwalt wurde im September 04 beauftragt Akteneinsicht zunehmen - nun kam kurzerhand eine Ladung zum Scheidungstermin - obwohl ich weiterhin an der Rücknahme festhalte - das Gericht teilte mir mit - das eine Scheidung auch ohne Anwalt ( Bei Mandatsentzug ) durchgeführt werden kann - ist dieses richtig?
Danke Gruß aus Dresden
-- Einsatz geändert am 09.11.2004 13:05:06
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