der von der abgebenden Schule/Gemeinde sowie der aufnehmenden Schule/Gemeinde bearbeitet werden muss.
Bundesland: Bayern
Grund der Gastantrages für eine andere Schule ist die erforderliche Nachmittagsbetreuung, die von der abgebenden Schule nicht angeboten wird.
Der Begründung habe ich als Anlage eine Bestätigung meines Arbeitgebers mit der Anzahl an Stunden die ich dort tägig bin beigelegt. Die Arbeits- und Fahrtzeiten habe ich im Gastantrag angegeben.
Die abgebende Schule hat sich bezüglich meiner Angaben bei meinem Arbeitgeber rückversichert.
Meiner Ansicht nach hätte sich die Schule, bei nicht ausreichenden Informationen zuerst mit mir in Verbindung setzen müssen.
Ist die Schule berechtigt, bei meinem Arbeitgeber ohne meine Zustimmung Informationen einzuholen? Falls nein, welche rechtlichen Schritte könnte ich gegen dieses Vorgehen einleiten?
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