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Frage geschrieben am 15.11.2011 20:16:28

Antrag für Gütestelle

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 461
Ich (wohnhaft in Bayern)bin Kapitalanleger an einer Unternehmensbeteiligung, die mir von der Bank empfohlen wurde. Die Beteiligung entwickelt sich nun gar nicht so wie prospektiert. Angeblich droht der Totalverlust.

Vor dem Hintergrund einer drohenden Verjährung zum 31.12.2011 haben sich viele Anleger jetzt in einem "Schutzverein" organisiert mit dem Ziel rechtzeitig vor Jahrsschluss bei der Gütestelle verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten, um das Ergebnis laufender Verfahren abzuwarten und dann zu entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte gegen die Bank oder andere Initiatoren sinnvoll sind oder nicht.

Dieser Schutzverein arbeitet mit einer renommierten Anwaltskanzlei zusammen, die für die Anleger im Schutzverein die verjährungshemmenden Maßnahmen vor der Gütestelle einreichen und begründen soll.

Sowohl der Schutzverein, insbesondere aber auch die renommierte Anwaltskanzlei verpflichtet die Anleger aber zum Abschluss eines Vergütungsvertrages und eines Finanzierungsvertrages zu Konditionen, zu denen Sie sich hier die Finger lecken würden ;-), weil diese sehr weit über BRAGO und RVG liegen.

Kurzum: Alles kann für den Anleger extrem teuer werden bei ungewissem Ausgang des Verfahrens. Im schlimmsten Fall droht nicht nur der Verlust aus der Beteiligung, sondern noch eine saftige Honorarrechnung.

Meine Fragen:

1. Besteht für die Einreichung eines verjährungshemmenden Antrags bei der Gütestelle Anwaltspflicht? Gibt es evtl. sogar -wie bei Gerichten auch- Hilfestellen, die bei solchen Anträgen dem "kleinen Mann" helfen?

2. Wie ausführlich muss ein Antrag bei der Gütestelle begründet werden? Reicht zur Erzielung der Verjährungshemmung evtl. auch eine kurze Begründung?

3. Da wohl für diese Unternehmensbeteiligung eine Vielzahl von verjährungshemmenden Anträgen gestellt werden wird schließt sich die Frage an: Kann man -wie bei Klagen auch- das Güteverfahren mit Hinweis auf schwebende Verfahren ruhen lassen, bis diese Verfahren entschieden sind?

Es reichen kurze Antworten.

Vielen Dank



Antwort geschrieben am 15.11.2011 21:02:43
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


1. Besteht für die Einreichung eines verjährungshemmenden Antrags bei der Gütestelle Anwaltspflicht? Gibt es evtl. sogar -wie bei Gerichten auch- Hilfestellen, die bei solchen Anträgen dem "kleinen Mann" helfen?

Für die Einreichung eines Antrages bei der Gütestelle besteht zwar grundsätzlich keine Anwaltspflicht,ich persönlich würde Ihnen aber dringend empfehlen, einen Kollegen hiermit zu beauftragen, damit keinen Fehler insbesondere bei der Antragstellung und der Begründung des Antrages unterlaufen.

Eine Rechtsantragsstelle (zum Beispiel wie beim Amtsgericht) ist bei einer Schiedsstelle leider grundsätzlich nicht gesetzlich vorgesehen. Sie sollten sich aber dennoch an die für Sie zuständige Schiedsstelle wenden, ob man Ihnen dort behilflich sein kann (sofern Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen möchten).

2. Wie ausführlich muss ein Antrag bei der Gütestelle begründet werden? Reicht zur Erzielung der Verjährungshemmung evtl. auch eine kurze Begründung?

Eine kurze Begründung reicht leider grundsätzlich nicht aus. Im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine pauschale Antwort geben. Eine pauschale Antwort ist zudem leider nicht möglich, da es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt.

Der Sachverhalt sollte vollständig dargestellt werden und es sollte auch genau dargestellt und begründet werden,woraus sich die geltend gemachten Ansprüche ergeben.

Ihrer Schilderung lässt sich entnehmen, dass es hier gegebenenfalls um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung oder Falschberatung im Zusammenhang mit Wertpapieren gehen können .

Hier müsste dann unter anderem beispielsweise so genau wie möglich geschildert werden, wie die Beratung konkret abgelaufen ist, worüber informiert worden ist und worüber nicht informiert worden ist und wie sich dann in tatsächlicher Hinsicht die Versprechen (nicht) bewahrheitet haben.

3. Da wohl für diese Unternehmensbeteiligung eine Vielzahl von verjährungshemmenden Anträgen gestellt werden wird schließt sich die Frage an: Kann man -wie bei Klagen auch- das Güteverfahren mit Hinweis auf schwebende Verfahren ruhen lassen, bis diese Verfahren entschieden sind?

Dieses sieht das Gesetz in dieser Konstellationvgrundsätzlich nicht vor. Es sollten alle Beteiligten einen entsprechenden Antrag stellen und sich hierbei idealerweise von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sofern es hier um hohe Beträge geht sollte nicht am falschen Ende gespart werden.

Sollten Ihnen die Honorarforderungen der von Ihnen angefragten Kollegen zu hoch erscheinen, könnten Sie nachverhandeln oder gegebenenfalls andere Kollegen beauftragen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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27570 Bremerhaven
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