Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Meine Tochter hat leider seit über einem Jahr gesundheitliche (psychische) Probleme und kann nach einem Klinikaufenthalt seit über einem halben Jahr nur noch unter 50% ihrer Std. als verbeamtete Lehrerin arbeiten.
Haben deshalb von der Versicherung den (umfangreichen) Antrag auf Leistungen angefordert. Es wird v.d. Versichg. empfohlen, beim Ausfüllen die Assistenz eines Profis zu nutzen, der von der Versicherung bezahlt wird. Dies ist die ASS-GmbH, die für verschiedene Versicherungen arbeitet.
Ist dies üblich?
Ist das nötig?
Ist dies eine neutrale Hilfe?
Was kann man eigentlich ohne diese Hilfe falsch machen?
Gruß, OpaHeinz
(ASS = Assekuranz, Service-und Sachverständigengesellschaft mbH, Sundern)
Antwort geschrieben am 07.09.2011 14:50:17
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte. Beachten Sie bitte, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben basiert. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass es sich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung handelt.
Bei der Assekuranz Service- und Sachverständigengesellschaft mbH handelt es sich um einen externen Dienstleister zur Durchführung einer sog. Außenregulierung. Diese Vorgehensweise ist z.B. im Rahmen von KFZ-Versicherungen schon länger üblich. Dort wird - mit Ausnahme von Bagatellschäden - in der Regel ein Sachverständiger der Versicherung zur Begutachtung geschickt. Die Versicherer sind in den letzten Jahren immer mehr dazu übergegangen, auch bei Anträgen auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr ausschließlich vom Schreibtisch aus zu regulieren, sondern den Kunden vor Ort zu besuchen und sich vor Ort ein Bild zu machen.
Der Außenregulierer der Versicherung kann dabei entweder ein Mitarbeiter der Versicherung selbst sein oder die Versicherung bedient sich eines externen Dienstleisters, der sich auf Außenregulierungen spezialisiert hat (wie in Ihrem Fall). Die Aufgaben des Außenregulierers sind insbesondere 1) die Unterstützung des Versicherten beim Ausfüllen des Fragebogens und der Aufnahme des Sachverhalts, 2) Die vor- bzw. nachbereitende Regulierung des Leistungsfalles vor Ort beim Kunden, 3) Das Gespräch mit dem Kunden im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens. Die Versicherer wollen mit dieser Vorgehensweise den direkten Kundenkontakt unterstützen, um die Verfahren zügiger abschließen zu können, da Missverständnisse und ungenaue Angaben durch die Außenregulierung reduziert werden.
Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch externe Außenregulierer, die von der Versicherung beauftragt werden, im Zweifel eher zugunsten der Versicherung handeln werden.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen bedeutet dies:
1. Ist dies üblich?
In den letzten Jahren nimmt die Form der Außenregulierung auch bei der BU-Versicherung stetig zu. Man kann also durchaus sagen, dass es inzwischen üblich ist, dass die Versicherungen entweder durch eigene Außenregulierer oder durch Beauftragung externer Dienstleister bereits frühzeitig den Kontakt zu dem Kunden vor Ort suchen und nicht mehr ausschließlich auf schriftlichem Weg entscheiden.
2. Ist das nötig?
Ob diese Vorgehensweise wirklich nötig ist, ist natürlich situationsabhängig. Ein persönliches Gespräch ist jedoch oftmals sinnvoller als eine rein schriftliche Regulierung des Vorgangs vom Schreibtisch aus. Die Bearbeitung durch einen Außenregulierer vor Ort hat also durchaus auch Vorteile für den Versicherten. Speziell im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Antragstellung häufig nicht einfach, da die berufliche und medizinische Situation des Versicherten genau beschrieben werden muss. Dabei kommt es zu fehlerhaft dargestellten Informationen speziell bei der Darstellung der Berufsunfähigkeit, die in einem persönlichen Gespräch sofort geklärt werden können.
Zudem sind Fragebögen in der Regel standardisiert und nicht auf den Einzelfall zugeschnitten. Auch hier kann ein persönliches Gespräch viel helfen. Auch werden Missverständnisse häufig schneller erkannt und gelöst. Man hat einen konkreten Ansprechpartner bei der Versicherung, an den man sich wneden kann.
3. Ist dies eine neutrale Hilfe?
Nicht unbedingt, es ist stets zu berücksichtigen, dass auch externe Dienstleister im Auftrag des Versicherers und nicht im Auftrag des Versicherten arbeiten.
4. Was kann man eigentlich ohne diese Hilfe falsch machen?
Grundsätzlich leider eine ganze Menge. Die Fragen sind häufig umfangreich und müssen ausführlich, wahrheitsgemäß und konkret beantwortet werden. Speziell die Darstellung der Berufsbeschreibung und Tätigkeitsbeschreibungen (vor und nach der Erkrankung) ist dabei oft ungenau. Ein fehlerhaft ausgefüllter Antrag kann zur Einschränkung oder gar Ablehnung des Anspruchs führen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, schon bei Antragsstellung Hilfe von sachverständigen Personen in Anspruch zu nehmen.
Dies kann neben dem von der Versicherung vorgeschlagenen externen Regulierer auch ein auf Berufsunfähigkeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, ein Versicherungsberater (zu erfragen beim Bundesverband der Versicherungsberater) oder eine sonstige sachverständige Person sein, den Sie selbst beauftragen.
Da die Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig existentiell wichtig sind, sollten Sie hier keinesfalls an der falschen Stelle sparen und sich frühzeitig informieren und beraten lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung weiterhelfen konnte. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Klüting
Rechtsanwältin
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