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Frage geschrieben am 26.01.2011 15:09:11

Antrag ARGE mit Kindern

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 51 weitere Antworten zum Thema ARGE.
Für einen Alg 2 Antrag verlangt die Agentur,
dass auch unsere Kinder (minderjährig und nicht-minderjährig) dort zu jeweils getrennten Terminen vorstellig werden. Sie bekommen ein Entschuldigungsschreiben für die Schule.

Dies habe ich bislang noch nicht erlebt.
Gibt es hierfür ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift?
Haben die Eltern ein Anrecht, die Kinder begleiten zu dürfen?



Antwort geschrieben am 26.01.2011 15:25:27
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Stettiner Str. 106, 40595 Düsseldorf, Tel: 0176-43025411, Fax: 0211-6172989
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

es ist nicht unüblich und auch nicht zu beanstanden, dass auch die Kinder (ab 15 Jahren) eingeladen werden, um den weiteren beruflichen Werdegang zu besprechen. Ich gehe davon aus, dass dies der Hintergrund des Ihnen vorliegenden Schreibens ist (leider führen Sie in Ihrer Sachverhaltsschilderung die von der ARGE angegebene Begründung nicht an).

Sollte Ihnen keine Begründung vorliegen, fragen Sie bitte bei der ARGE nach - am besten schriftlich.

In jedem Fall weisen Sie darauf hin, dass ein Termin während der Unterrichtszeit selbstverständlich von den Kindern NICHT wahrgenommen wird (volljährige Kinder müssen dieses Schreiben selbst verfassen). Bitten Sie also darum, einen Termin außerhalb der Unterrichtszeit zu vergeben und geben Sie am besten gleich mit an, zu welchen Zeiten ein Besuch der Kinder möglich ist.

Sollte der Sachbearbeiter auf einem Besuch während der Unterrichtszeit bestehen, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle.

Selbstverständlich haben Sie das Recht, ebenfalls an dem Termin teilzunehmen,bei minderjährigen Kindern in jedem Fall, bei volljährigen, soweit dies von dem Kind selbst gewünscht wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Hilfestellung bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Lausch
- Rechtsanwältin -



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