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Hallo,
vielen Dank, dass Sie sich meine Frage durchlesen!
Ich arbeite seit dem 15.03. bei einer Anwaltskanzlei in Belgien als Assistentin. Meine Probezeit beträgt 6 Monate. In meinem Vertrag ist ein 13. Gehalt vorgesehen, zahlbar zum 31.12. des Jahres. Nun habe ich zum 09.09. gekündigt, also nach knapp sechs Monaten, und bin informiert worden, dass ich keinen Anspruch auf ein anteiliges 13. Gehalt hätte, weil ich noch nicht lange genug in der Firma tätig war. Meines (Allgemein-)Wissens nach wird in Deutschland ein 13. Gehalt anteilig ausgezahlt, sofern das Wort "Gehalt" im Vertrag Anwendung gefunden hat, unabhängig von der Dauer des Anstellungsverhältnisses. Ist dies anders in Belgien?
Bitte seien Sie so freundlich und teilen mir mit, ob ein anteiliger Anspruch besteht oder nicht, und mit welcher Begründung (falls ein Anspruch besteht gern mit einer Art Quellenangabe/Passage aus dem Gesetz o.ä., damit ich meine Argumentation belegen kann gegenüber meinem Arbeitgeber).
Herzlichen Dank für Ihre Zeit und Unterstützung.
