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Ansprüche aus bestehendem Vertrag bei Wechsel


02.07.2012 19:41 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer


| in unter 1 Stunde

Wenn ich aus einem bestehendem (10 Jahre) unbefristeten ungekündigtem,Arbeitsvertrag ausscheide, kann ich beim neuen Arbeitgeber "verlangen", daß er mir meine inzwischen erworbenen Rechte (verlängerter Kündigungsschutz,Erhalt einer Abfindung im Falle einer Kündigung etc.)im neuen Vertrag mit einfließen läßt-also mitberücksichtigt?
Gibt es solche Regelungen oder muß man beim Wechsel diese "Vorteile" sich erst wieder neu ...verdienen?
Ich halte sonst das Risiko für sehr hoch in der Probezeit doch durchzufallen und dann plötzlich-aus jetziger Sicht ohne zwingende Notwendigkeit- ohne Job dazustehen.

-- Einsatz geändert am 02.07.2012 19:51:02
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02.07.2012 | 20:06

Antwort

von

Rechtsanwältin Marion Deinzer
292 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Die angesprochenen Punkte finden nur zum Teil im Gesetz ihre Grundlage und können bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber nicht übertragen werden. So gibt es zum Beispiel kein generelles Recht auf Abfindung nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit. Verlängerte Kündigungsfristen sind im Gesetz zwar vorgesehen, werden in der Regel aber erst nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit relevant. Hier kann man aber durchaus arbeitsvertraglich eine für Sie vorteilhafte Regelung vereinbaren. Letztendlich sind die angesprochenen Punkte Verhandlungssache.

Oder kurz zusammengefasst: Die von Ihnen genannten Rechte müssen Sie sich in der Tat erst verdienen.
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Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Schwaig b. Nbg.

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