Anspruch auf zügige Scheidung ?
22.02.2009 11:15 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe von meiner Ehefrau seit April 2007 getrennt.Wir haben zeitnah (nach Ablauf des Trennungsjahres) die Scheidung eingereicht.Nachdem ihr Arbeitgeber auf 2 maliges Anschreiben der RV nicht reagierte,dauerte es immer länger,bis alle Unterlagen bei Gericht vorlagen.
Dann wurde vom Gericht ein Termin festgesetzt,dieser jedoch 1 Woche vorher,bedingt durch Krankheit der Richterin 2 Wochen nach hinten geschoben.
Gestern bekam ich erneut ein Schreiben,dass der Termin,immer noch wegen Krankheit,aufgehoben wurde.Diesmal bekamen wir nicht einmal einen Ausweichtermin genannt.
Meine Frau und ich möchten diese Sache so schnell wie möglich über die Bühne bringen,es existiert eine Scheidungsfolgevereinbarung die den nachehelichen Unterhalt regelt,auch hat keiner von beiden Anspruch auf rentenzahlung des anderen,also alles unkompliziert.
Meine Frage lautet dahingehen,ob ich in irgendeiner Form Anspruch darauf habe,dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird ?Wir beide leben in neuen Beziehungen und möchten lieber gestern als heute geschieden werden,alles vernünftig und ohne Streit.
Mal ganz davon ab,dass jedesmal Urlaub eingereicht werden muss,welcher dann,bedingt durch die kurze Mitteilungsfrist des Gerichts,nicht wieder gewandelt werden kann,möchte ich meine derzeitige Partnerin schnellstmöglich ehelichen,welches u.a. versorgungsrechtliche Gründe (Ich,Beamter) hat,da wir zwischenzeitlich auch Eigentum erworben haben.
Wie kann es angehen,dass eine 20 minütige Verhandlung so oft verschoben wird ?
Was kann hier getan werden,um den ganzen Prozess zu beschleunigen,oder gilt auch hier die alte Weißheit "Auf hoher See und vor Gericht liegt alles in Gottes Hand" ?
Mit freundlichen Grüßen









