Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
| 02.01.2012 08:12 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst ein paar Fakten: Dauer der Ehe (bis Einreichung Scheidungsantrag): 35 Monate. Ein gemeinsames Kind (4 Jahre). Unterhaltsberechtigte ging während der Ehe und auch während der laufenden Trennungsphase einer Vollzeitbeschäftigung (im erlernten Beruf) nach. Kinderbetreuung ist ganztägig möglich.(Kita und Großeltern) Hierfür keinerlei Veränderung zwischen Ehezeit und Scheidung.
Frage: besteht überhaupt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und wenn ja, kann dieser begrenzt werden.
Während der Trennungsphase kam es durch die Unterhaltsbegehrende zu Straftatsrelevanten Unterschlagungen/Veruntreuungen zu Lasten des Unterhaltsschuldners, sowie zur t.w. vollständigen Umgangsvereitelung. Meine Frage hierzu: können diese Aspekte einen Ausschluß nach § 1579 rechtfertigen. Für die Veruntreuungen/Unterschlagungen wurde bis heute noch kein Strafantrag gestellt. (Aufgrund Solidaritätspflicht)
Vielen Dank
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