Anspruch auf bzw. Bezahlung von Krankheits-, Urlaubstagen, Feiertagsarbeit
01.08.2008 12:57 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
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Guten Tag!
Meine Tochter war bei einem Einzelhändler beschäftigt.
Im März zunächst im "Studententarif (meine Tochter war imatrikuliert) auf 400 €-Basis.
Nach wenigen Tagen Aufstockung auf 23 Stunden/Woche zum gleichen Stundensatz ("Studententarif").
Seit dem 01.04. ist meine Tochter nicht mehr immatrikuliert. Anstellung besteht fort, ab diesem Datum sozialversicherungspflichtig.
Drei aufeinander folgende Krankheitstage (ohne AU)im April werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Aussage "sie bräuchte keine AU, man solle aber zeitnah einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen", konterkariert der Arbeitgeber aber Mitte Mai.
Auf den schriftlichen Arbeitsvertrag angesprochen und der Nachfrage zu einem Feiertagszuschlag, reagiert der Arbeitgeber mit der Aussage, dass sein Unternehmen nicht genug abwerfe und er keine Urlaubstage und Feiertagszuschläge zahlen könne.
An Feiertagen wird von meiner Tochter wie selbstverständlich erwartet, dass sie "normal" tätig ist und die Waren disponiert.
Zusammenfassung:
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeit: 01.04. - 31.07.2008
- Krankheitstage (ohne AU) insgesamt: 7, davon bezahlt 3 (im April)
- Tätigkeit an Feiertagen
Meine Fragen:
- Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubstage?
- Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall?
- Besteht ein gesetzlicher Anspruch auch Feiertagszuschläge bzw. Lohnzahlung an Feiertagen?
Mein Ziel:
Ich möchte für meine Tochter eine nachträgliche Zahlung entgangener Gehaltsansprüche durchsetzen.









