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 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?


01.07.2005 15:06 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich habe mal folgende Frage:

Ich befinde mich zwar in ungekündigter Stellung, aber ich möchte
gerne wissen, ob ich Arbeitslosengeld 1 bekomme.

Jahr 01 = 11 Monate Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Jahr 02 = 3 Monate Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Jahr 02 = Restanspruch ALG1 (aus Tätigk.vor dem Jahr 01),dann
Arbeitslosenhilfe bis 04

Jahr 04 bis 05 = bisher 9 Monate

Gruß
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 112 weitere Antworten zum Thema:
Arbeitslosengeld Anspruch
01.07.2005 | 15:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
141 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

bei der Beurteilung Ihrer möglichen Ansprüche, kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Arbeitslosigkeit vorliegt.
Denn Personen, die vor dem 31.01.2006 arbeitslos werden, haben
Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

Sollten Sie allerdings nach dem 31.01.2006 arbeitslos sein, dann
ist die Anwartschaftszeit nur noch erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Das bedeutet für Sie, sollten Sie dieses Jahr noch von Arbeitslosigkeit betroffen sein, dann kommt es darauf an, wann Sie im Jahr 2002 noch beschäftigt gewesen sind. Sollten Sie z.B. drei Monate im Frühjahr 2002 beschäftigt gewesen sein, dann haben Sie innerhalb der dreijährigen Rahmenfrist Ihre Anwartschaftszeiten nicht erfüllt. Sollten Sie allerdings aber drei Monate im Herbst/Winter 2002 beschäftigt gewesen sein, dann waren Sie 360 Tage innerhalb der dreijährigen Rahmenfrist beschäftigt.

Sicherheitshalber sollten Sie aber noch weitere drei Monate tätig sein, um einen Anspruch zu erwerben.

Sollten Sie allerdings erst nach dem 31.06.2006 arbeitslos werden, muss die Verkürzung der Rahmenfrist beachtet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau

Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
Hanau

141 Bewertungen
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