Anspruch auf 50% der Lebensversicherung?
21.06.2012 14:06 |
Preis: 25,00 € |
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| in unter 2 Stunden
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren
meine Bekannte lebt in Trennung. Innerhalb der Ehe ( über 25 Jahre ) wurde eine Lebensversicherung abgschlossen wie folgt:
Antragsteller: Hr. und Fr. ...
Von der Versicherung wurede der Mann als Versicherungsnehmer eingetragen und die Versicherung wurde im Februar an den Mann komplett ausbezahlt! ( 40000 EURO ) Er weigert sich jetzt 50% an die Frau auszuzahlen OBWOHL die monatlichen Beiträge vom gemeinsamen Konto bezahlt wurden!
Kann meine Bekannte 50% der Lebensversicherung einklagen und wie hoch ist die Erolfgschance vor Gericht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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