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 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Anspruch auf 50% der Lebensversicherung?

Anspruch auf 50% der Lebensversicherung?


21.06.2012 14:06 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren

meine Bekannte lebt in Trennung. Innerhalb der Ehe ( über 25 Jahre ) wurde eine Lebensversicherung abgschlossen wie folgt:
Antragsteller: Hr. und Fr. ...
Von der Versicherung wurede der Mann als Versicherungsnehmer eingetragen und die Versicherung wurde im Februar an den Mann komplett ausbezahlt! ( 40000 EURO ) Er weigert sich jetzt 50% an die Frau auszuzahlen OBWOHL die monatlichen Beiträge vom gemeinsamen Konto bezahlt wurden!
Kann meine Bekannte 50% der Lebensversicherung einklagen und wie hoch ist die Erolfgschance vor Gericht?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 41 weitere Antworten zum Thema:
Anspruch
21.06.2012 | 15:19

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihrer Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Sie nichts Gegenteiliges erwähnen, gehe ich davon aus, dass ein Ehevertrag zwischen den Eheleuten nicht geschlossen ist, sondern ein dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

In diesem Fall wird die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Falle einer Scheidung durch den Zugewinnausgleich erreicht, bei dem die anfangs- und Endvermögen beider Eheleute miteinander verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen werden.

Sollte der Ehemann die 40.000 € alleine behalten haben, wird diese Summe zu seinem Endvermögen gerechnet und ausgeglichen werden.

Eine gesonderte Geltendmachung von 50 % der Auszahlung ist daher nicht möglich, eine entsprechende Klage würde keine Aussicht auf Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht