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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine Auskunft. Folgender Sachverhalt:
Ich habe 29.03.2011 meinen Antrag auf Hartz IV bei der zuständigen ARGE abgegeben. Meine Sachbearbeiterin meinte, sie würden mit Arbeit überhäuft sein und mein Antrag braucht mindestens 4 Wochen bis er überhaupt bearbeitet werden könnte.
Ich hatte in den letzten Tagen zwei Vorstellungsgespräche und habe für diese Fahrten mein letztes vorhandenes Geld ausgegeben. Ich habe weder die Möglichkeiten mir was zu leihen noch habe ich Reserven. Ich plane bei der ARGE einen Antrag auf Vorschuss zu stellen da ich jetzt absolut mittellos bin. Ich brauche im Prinzip im Moment keine Bewerbungen zu schreiben weil ich mir keine einzige Fahrt mehr leisten dann, geschweige denn konnte ich diesen Monat Miete zahlen, noch habe ich Geld um Grundnahrungsmittel zu kaufen.
Ich bitte um Mitteilung welche Möglichkeiten mir offen stehen... was für Anträge kann ich stellen, vor allem schnell, und unter welcher §§ Grundlage? Ich weiss dass die ARGE hier sehr ungenau arbeitet, jeder Sachbearbeiter sagt was anderes und ich möchte mir einfach handfeste Grundlagen schaffen, ehe ich dort hinfahre und mein Anliegen vortrage. Es muss doch eine Möglichkeit geben, einen Vorschuss zu bekommen? Wie hat die Auszahlung zu erfolgen, kann die direkt vor Ort erfolgen? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
Antwort geschrieben am 06.04.2011 18:10:10 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
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Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Ihnen steht ein sogenannter Vorschussanspruch gegenüber der ARGE gem. § 42 SGB I.
Danach kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse in einer nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzenden Höhe auszahlen, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt worden ist und der Anspruch auf die Sozialleistung dem Grunde nach besteht – jedoch der Höhe nach noch nicht genau bezifferbar ist.
Ein solcher Fall liegt bei Ihnen vor. Aufgrund Ihres Ende März abgegebenen Antrages auf Leistungen nach dem SGB II ist absehbar, dass Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Es mangelt hier lediglich an der genauen Bestimmbarkeit weil der Antrag noch nicht beschieden wurde.
Nun handelt es sich bei dieser Vorschussbestimmung um eine Ermessensbestimmung. Das bedeutet, dass die ARGE einen Ermessensspielraum bei der Frage hat, ob er einen Vorschuss zahlt oder nicht.
Bei der Ausübung des Ermessens ist er jedoch an verschiedene Rechtsgrundsätze gebunden, so dass Sie nicht einer willkürlichen Entscheidungsgewalt des Leistungsträgers ausgesetzt sind.
Bei der Entscheidung spielen der Grad der Notwendigkeit der Zuwendung und das Fehlen eines eigenen Verschuldens eine Rolle.
So erwähnen Sie, dass Mietzahlungen in Gefahr (wenn nicht gar unmöglich) sind und die Mittel für Versorgung mit Grundbedürfnissen wie die Beschaffung von Nahrungsmitteln knapp werden.
Weiteres Kriterium ist das Fehlen eigenen Verschuldens.
Wenn Sie deswegen in die missliche finanzielle Lage geraten sind, weil Sie Ihr Vermögen in die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen investiert haben, ist dies ein respektabler Grund, der im Rahmen eines Antrages auf Vorschuss sicher nicht negativ bewertet wird.
Ein weiteres Kriterium für die Vergabe von Vorschüssen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, nachdem verschiedene Leistungsbezieher bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Es wird bei der für Sie zuständigen ARGE eine gewisse Übung geben, wann Vorschüsse bewilligt werden.
Insgesamt sehen die Aussichten, dass Ihnen ein Vorschuss bewilligt wird, gut aus.
Notwendig ist eben ein solcher Antrag verbunden mit einer Begründung, die Ihre Lage auf Ihre Bemühungen zur Erreichung einer Erwerbstätigkeit beruht.
Ein Antrag kann auch mündlich gestellt werden, sodass ich Ihnen empfehle, den Antrag auf Vorschuss bei der ARGE vor Ort zu stellen.
In den meisten Leistungsstellen wird ein gewisser Teil Barmittel vorrätig gehalten, um genau auf solche Fälle vorbereitet zu sein.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weitergeholfen zu haben.
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Mathias Drewelow
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