Anrecht auf Wohnungserstausstattung?
16.09.2011 10:12 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Anwalt,
im Jahr 2007 wurde meine Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt.
Seitdem lebe ich in einem möblierten Zimmer, in welches ich von der Fachstelle Wohnen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit eingewiesen wurde.
(Ich beziehe Arbeitslosengeld 2)
Mit viel Mühe habe ich nun eine Wohnung gefunden, in die ich zum 01.10.2011 einziehen kann.
Der Mietvertrag wurde vom Arbeitsamt geprüft und bewilligt.
Auf Anraten meines Fallmangers stellte ich heute einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung, da ich ja keine eigenen Möbel mehr besitze.
Dieser wurde sofort abgewehrt, der Mitarbeiter der Leistungsabteilung sagte mir, dass ich keinen Antrag auf Wohnungserstausstattung stellen kann, da ich ja schon mal eigene Möbel besessen habe.
(Diese Möbel, die ich 2007 verloren habe, waren von mir selbst finanziert)
Ich würde nun gerne wissen, ob das so richtig ist. Habe ich in meiner Situation wirklich kein Recht auf eine Erstausstattung? (Ich habe nicht mal ein Bett)
Außerdem sagte mir der Mitarbeiter, dass sie dies (weil ich schon einmal Möbel besessen habe) nicht als Erstausstattung sondern als Ersatzbeschaffung werten, bei dem mir ein zinsloses Darlehen in Höhe von knapp 900€ gewährt werden kann, welches monatlich vom Grundbedarf abgezogen wird. (mindestens 10% des Grundsatzes also 36€ monatlich)
Da ich aber schon die Kaution der Wohnung in 10 Monatsraten zu je 50€ abgezogen bekomme (wird mit der Miete direkt an den Vermieter gezahlt) bleibt mir, mit der Rate für das Darlehen, ja kaum noch etwas zum Leben übrig.
(Da die Kaution nicht vom Amt übernommen wird habe ich mit dem Vermieter 10 Raten zu je 50€ ausgehandelt und beim Arbeitsamt beantragt, dass diese 50€ direkt mit der Miete überwiesen wird und bei mir abgezogen wird)
Falls ich wirklich nur ein Recht auf dieses Darlehen habe, wäre es dann (rechtlich) möglich, das Darlehen auf 1400€ zu erhöhen, damit ich die Wohnungskaution in einer Summe zahlen kann und mir somit nur die Rate des Darlehens vom Grundbedarf abgezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Eingrenzung vom Fragesteller
16.09.2011 | 10:16









