Anrechnung von Einkommen auf Hartz IV genauer Nicht-Verrechnung mit ALG II
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
| in unter 2 Stunden
Bekanntlich bei befr. Job / Massnahme 3 Mo. 1000 Brutto / 782 netto
kann ich 260 Frei haben und 522 sollen angerechnet werden
ich erhalte ohne heizung (130) 571 lfd. leistung.
Es wird kein Heizg. vorschuss gezahlt !
da 571 -522 nur 49 ergibt erhlate ich nix da unter 50 euro lt. ARGE
kein aufstockendes ALG II sondern Verweis auf Wohngeld !?
nun FRAGE
kann ich Fahrgeld
Zahlungen auf Unterhaltsrückstand
Vollstreckungszahlungen
oder wie deklaariere ich zweckgebundenes Einkommen zB für
nötigen Schrank...
Wie erkläre ich das ARGE das ich 782
für befr. 3 Monate verwenden will für Bedarf bzw. Schulden
so dass die ARGE immer noch ALG II
571 voll auszahlen muss ???
Ist dqas möglich ??
lt. Einsicht Gesetzestexte Anwältin möglich
aber wie wickel ich das korrekt ab...
siehe Frage Benachteiligung ALG II Bezieher bei befr. Job 3 Mo.
bei 1000 Brutto / 782 netto...Anwältin in Norderstedt.
Die 782 wären mehr als ich jetzt ALG II erhlate
...? <habe ich bereits Anspruch auf mehr Geld ? ohne Job ?
Dank im Voraus
Ausserdem ist meiner Meinung nach die
Angelegenheit sittenwidrig.....oder nicht !!!
Das mus ich nun genau wissen...
Bin mit Direktanfrage funktion nicht klargekommen ?
Da Gebühren unklar ?
ALG Hartz Anrechnung Einkommen









