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Wir beabsichtigen, uns gütlich scheiden zu lassen und haben keinen Ehevertrag oder sonstige besonderen Vereinbarungen getroffen.
Ehepartner A hat ein Erbe von 5.000 EUR in das gemeinsame Vermögen eingebracht. Das gemeinsame Vermögen (der aufzuteilende Betrag) beträgt 30.000 EUR. Welche Rechnung ist richtig:
a) 30.000 EUR abzüglich 5.000 EUR (Erbe) = 25.000 EUR. Dieser Betrag wird durch zwei geteilt, so dass Ehepartner A 12.500,- zuzüglich das Erbe von 5.000 EUR (also 17.500 EUR) erhält und Ehepartner B erhält 12.500 EUR.
b) 30.000 EUR werden durch zwei geteilt (= 15.000,-) und anschließend muss B an A 5.000 EUR bezahlen. Dadurch hätte A 20.000,- und B 10.000,- EUR
Antwort geschrieben am 15.02.2011 17:39:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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auch wenn der Rechenweg etwas komplizierter ist, ist die von Ihnen angedachte Lösung a) aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellung zutreffend.
Im Endergebnis wird unter Außerachtlassung der Erbschaft dann der Verteilungsbetrag je 12.500 Eur betragen; A behält darüber hinaus die Erbschaft in Höhe von 5.000,00 Eur.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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