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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen Kindern eine größere Summe überweisen.
Diese Summe soll später einmal beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet werden.
Was muss ich als Verwendungszweck bzw. - grund bei der Überweisung schreiben, damit dann diese Summe auch wirklich beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet wird?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Antwort geschrieben am 25.06.2010 12:18:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sie müssen die entsprechende Anrechnung auf den Erb- oder Pflichtteil bereits bei der Vereinbarung über die Schenkung vereinbaren und nicht erst bei der Überweisung.
Sie sollten dazu vor der Auszahlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Beschenkten abschließen und den nicht Beschenkten erben oder Pflichtteilsberechtigten eine Kopie überlassen.
Alternativ können Sie auch die Schenkung in Ihrem Testament erwähnen und darin auf die Vereinbarung mit dem Beschenkten über die Anrechnung hinweisen oder als Anlage beifügen.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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