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Frage geschrieben am 25.06.2010 12:01:06

Anrechnung auf Pflichtteil

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1148
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 263 weitere Antworten zum Thema Pflichtteil.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meinen Kindern eine größere Summe überweisen.
Diese Summe soll später einmal beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet werden.
Was muss ich als Verwendungszweck bzw. - grund bei der Überweisung schreiben, damit dann diese Summe auch wirklich beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet wird?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Viele Grüße


Antwort geschrieben am 25.06.2010 12:18:35
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie müssen die entsprechende Anrechnung auf den Erb- oder Pflichtteil bereits bei der Vereinbarung über die Schenkung vereinbaren und nicht erst bei der Überweisung.

Sie sollten dazu vor der Auszahlung eine schriftliche Vereinbarung mit dem Beschenkten abschließen und den nicht Beschenkten erben oder Pflichtteilsberechtigten eine Kopie überlassen.

Alternativ können Sie auch die Schenkung in Ihrem Testament erwähnen und darin auf die Vereinbarung mit dem Beschenkten über die Anrechnung hinweisen oder als Anlage beifügen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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