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Frage geschrieben am 25.06.2010 10:17:49

Anrechnung auf Erbteil und Pflichtteil

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1441
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 263 weitere Antworten zum Thema Pflichtteil.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meinen Kindern eine größere Summe überweisen.
Diese Summe soll später einmal beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet werden.
Was muss ich als Verwendungszweck bzw. - grund bei der Überweisung schreiben, damit dann diese Summe auch wirklich beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet wird?
Muss ich mir eine schriftliche Bestätigung – zwecks Anerkennung – der Kinder einholen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Viele Grüße


Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Sie sollten sich in der Tat eine schriftliche Bestätigung der Kinder geben lassen, dass sie am.... einen Betrag von ... von Ihnen erhalten haben und dass dieser auf einen Erbteil oder Pflichtteil angerechnet werden soll.

In diesem Fall ist dann auch ein Vermerk auf der Überweisung unnötig. Die Bestätigung, dass die Anrechnung erfolgen muss, sollte Ihnen bei der Zahlung vorliegen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
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