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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen Kindern eine größere Summe überweisen.
Diese Summe soll später einmal beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet werden.
Was muss ich als Verwendungszweck bzw. - grund bei der Überweisung schreiben, damit dann diese Summe auch wirklich beim Erbteil und beim Pflichtteil angerechnet wird?
Muss ich mir eine schriftliche Bestätigung – zwecks Anerkennung – der Kinder einholen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Antwort geschrieben am 25.06.2010 11:43:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich in der Tat eine schriftliche Bestätigung der Kinder geben lassen, dass sie am.... einen Betrag von ... von Ihnen erhalten haben und dass dieser auf einen Erbteil oder Pflichtteil angerechnet werden soll.
In diesem Fall ist dann auch ein Vermerk auf der Überweisung unnötig. Die Bestätigung, dass die Anrechnung erfolgen muss, sollte Ihnen bei der Zahlung vorliegen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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