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Annullierung der Ehe wg. arglistiger Täuschung?


07.03.2011 12:06 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Wibke Türk


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war mit meiner Freundin 15 Jahre glücklich zusammen bevor wir uns entschlossen haben am 31.12.2010 zu heiraten. Im September letzten Jahres teilte sie mir mit, dass wir ein Baby bekommen.

Jetzt, Anfang Februar teilte sie mir per Mail mit, dass sie einen Neuen habe und er auch der Vater des Kindes sei. Dabei ein Vaterschaftstest von ihrem Neuen. Sie will mich nie mehr sehen und will die Scheidung. Ich habe sie nie wieder gesehen oder gehört.
8 Sunden vor dieser Mail haben wir noch wie immer ganz normal telefoniert und alles war, so dachte ich, im grünen Bereich. Ich habe von ihrer Affäre nichts mitbekommen, ich habe mich seit der Hochzeit nicht geändert und habe ihr nie Leid zugefügt. Ich habe sie immer von Herzen geliebt, im Gegenteil...seit wir Heiratspläne hatten und das Kind unterwegs war, habe ich mich noch mal neu in sie verliebt.

Ich fühle mich verarscht, belogen und getäuscht und möchte nun die Ehe annullieren lassen.
Welche Chance habe ich bei dieser Vorgeschichte.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß,
Kuschel123
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
wg.
07.03.2011 | 13:32

Antwort

von

Rechtsanwältin Wibke Türk
198 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Eine Annullieung bzw. Aufhebung der Ehe kommt grds. nur unter ganz besonderen Voraussetzungen in Betracht, gem.§ 1314 BGB.
Danach müßte zunächst ein Aufhebungsgrund vorliegen. In Ihrem Fall käme allenfalls, wie von Ihnen bereits angemerkt, arglistige Täuschung bei Eingehung der Ehe in Betracht.
Dies würde allerdings voraussetzen, dass es gerade der Täuschung bedurfte, um Sie in irgendeiner Weise zur Eingehung der Ehe zu bewegen und insbesondere, dass Ihre Frau auch in diesem Bewußtsein getäuscht hat.

Wenn ich Ihre Angwaben jedoch korrekt verstanden habe, so war die Ehe bereits beschlossen, bevor Ihre Frau Ihnen mitteilte, dass sie ein Kind erwartet.

Insofern verstehe ich es so, dass Sie die Ehe jedenfalls eingehen wollten, das Kind quasi als "Bonus" dazukam.

Verständlicherweise sind Sie enttäuscht über das Verhalten Ihrer Frau. Dennoch sehe ich hier unter Zugrundelegung Ihrer Angaben zunächst keinerlei Gründe für eine Eheaufhebung.

Eine Ehe kann nicht aufgrund einer Trennung kurz nach Heirat aufgehoben werden.

Insofern käme hier nur eine Scheidung in Frage.


Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

Telefon: +49(0) 40-41186796
Fax: +49(0) 40-41186797
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Wibke Türk
Norderstedt

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