Annahme von Plagiat verweigert
17.02.2012 13:55 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Hallo zusammen,
folgende Frage habe ich:
Ich habe im Internet unwissenlich aus China 2 Taschen bestellt. Diese landeten nun beim Zoll. Ich bekam ein Schreiben, daß keine Rechnung aussen am Paket sei und ich daher bitte mit Rechnung und Zahlungsbeleg zum Zoll kommen solle. Dort forderte man mich auf, das Paket zu öffnen. Dabei teilte man mir mit, daß es sich um Taschen einer eingetragenen Marke handelt. Nun müsse geprüft werden, ob es sich um Orginale handelt, so lange müssen die Taschen beim Zoll verwahrt bleiben. Eine andere Möglichkeit wäre, die Annahme zu verweigern. Letztere habe ich gewählt. Ich habe das Paket wieder zugeklebt und es wird nun wieder zum Absender zurückgeschickt. Auf meine Nachfrage hin teilte mir die Dame vom Zoll mit, daß ich seitens Zoll aus der Nummer raus wäre. Das einzige, was mir passieren könne, sei, daß ich den Kaufpreis nicht zurück erstattet bekomme. Ist dem wirklich so? Ist durch die Verweigerung der Annahme ausgeschlossen, daß ich eventuell doch noch ein Schreiben vom Markeninhaber bekommen kann?
Danke Ihnen für Feedback & viele Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Plagiat
Plagiat









