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Frage geschrieben am 08.10.2008 22:44:00

Anmeldung der Eheschließung wo? - Deutsche mit Ausländer- Einbürgerungsrecht

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5745
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich als ausländischer Nicht EU Staatsangehöriger Student (Zurzeit angemeldeter Wohnort: Göttingen) und meine Freundin Deutsche Staatsangehörige (Zurzeit angemeldeter Wohnort: Hamburg) möchten um das birokratische Papierkram zu vermeiden bald in Dänemark heiraten.

Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Studium seit 01.06.05. Diese ist weiterhin immer noch verlängerbar, denn ich studiere noch weiter an der Uni Göttingen.
Meine Freundin und ich sind seit 3 Jahre zusammen und haben uns in Göttingen kennengelernt. Nun ist sie vor kurzem wegen Studiumplatz nach Hamburg umgezogen. Ich möchte auch nach Hamburg ziehen aber erst nach Ablegung meiner Studium- Zwischenprüfung, was noch ein Jahr dauern kann.

Nun sind diese folgenden in einander übergehenden Fragen:
a- Soll ich die dänische internationale Heiratsurkunde beim Einwohneramt in Göttingen oder in Hamburg anmelden?
b- Wir sehen uns zur Zeit an Wochenenden wird das ( nicht gemeinsame Haushalt) in meinem Fall (als Student) als Ehehinderniss gesehen?. Ist es sinnvoller, das ich meinen Hauptwohnsitz in Hamburg ( Sie hat eine große Wohnung, die für eine Familie geignet ist) und den Nebenwohnsitz in Göttingen ( studium) oder anders rum anzumelden ?, oder spielt das keine allzu große Rolle, wo wir wohnen.
c- Soll ich nach der Anmeldung unserer Eheschließung, um den Recht auf Eibürgerung bei 3 Jahre bestehender Ehe zu behalten meine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Eheschließung beantragen, wenn ja wo?, oder soll ich weiterhin meinen Studium- Aufenthaltstitel normal verlängern?
d- Wird dann die Zeit meines Aufenthaltes zweck Studium, nach der Erteilung der neuen Aufenthaltsgenehmigung bezüglich des Einbürgerungsrechtes
( 3 Jahre Regel) angerechnet?

Vielen Vielen Dank im Voraus.

-- Einsatz geändert am 09.10.2008 09:24:35


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Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 9.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 09.10.2008 12:30:39
Rechtsanwalt Kourosh Aminyan
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Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Recht, Strafrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:

a) Da Sie zur Zeit nur in Göttingen gemeldet sind und omit auch die Ausländerbehörde in Göttingen für Sie zuständig ist, müssen Sie die Heiratsurkunde auch dort einreichen bzw. beim Einwohneramt anmelden.
b) Ein Ehehindernis stellt das Leben in zwei Haushalten nicht da, d.h. Sie können natürlich ganz normal heiraten. Ausländerrechtlich ist immer zu beachten, ob die Ehe seitens der Ausländerbehörde anerkannt wird oder ob eine Scheinehe untersucht wird. Weiterhin ist der Punkt des Zusammenlebens immer wichtig, um den Fortbestand der Ehe zu dokumentieren. Sollte irgendwann mal die Vermutung der Beendigung der Partnerschaft auftauchen, können zwei Haushalte für eine Trennung sprechen.
Sie sehen schon, dass es grundsätzlich, um allen Problemen und Fragen aus dem Weg zu gehen besser ist zusammen zu wohnen. Ein grundsätzliches Hindernis besteht aber allein aufgrund der zwei Haushalte nicht. Schließlich führen auch deutsche Ehepaare solche Ehen.
Da das Zusammenwohnen bei Ihnen zurzeit noch nicht möglich ist, würde ich Ihnen aber auf jeden Fall raten, sich auch in Hamburg anzumelden. Da Sie sich wohl hauptsächlich in Göttingen aufhalten, müsste dort wohl auch der Erstwohnsitz bestehen bleiben. Als Zweitwohnsitz könnten Sie dann Hamburg angeben. Zumindest würden Sie so die Zugehörigkeit zu Ihrer Freundin/Frau demonstrieren. Noch besser, aber melderechtlich nicht ganz in Ordnung, wäre die Anmeldung des gemeinsamen Erstwohnsitzes in Hamburg und nur den schwächeren Zweitwohnsitz in Göttingen anzumelden. Wenn Ihr Erstwohnsitz dann in Hamburg wäre, würde auch die Zuständigkeit der Ausländebehörde nach Hamburg wechseln. Dann müssten Sie auch dort die Heiratsurkunde vorlegen.

c) Sie sollten auf jeden Fall nach der Eheschließung die Aufenthaltserlaubnis wegen Eheschließung gemäß § 28 AufenthG beantragen. Erstens ist dies notwendig, damit Sie in den Genuss des Vorteils der nur dreijährigen Wartezeit bezüglich der Einbürgerung kommen. Zweitens ist dies sowieso der "stärkere" Aufenthaltsgrund, weil dieser auf Dauer angelegt ist und nicht nur, wie das Studium, vorübergehend. Falls Sie sich von Ihrer Frau nach zwei Jahren oder mehr trennen, hätten Sie dann nach § 31 AufenthG auch die Möglichkeit eine eigene Aufenthaltserlaubnis auf Dauer zu bekommen.Falls es mit der Ehe vorher Probleme gibt bleibt Ihnen dann später immer noch der Rückgriff auf den Titel wegen Studiums gem. § 16 AufenthG.
Ob Sie die Erlaubnis bei der Ausländerbehörde in Hamburg oder Göttingen beantragen, hängt davon ab, wo Sie zu dem Zeitpunkt gemeldet sind (s.o.).
d) Die Zeit des Studiums wird nicht angerechnet. Der Vorteil der nur dreijährigen Frist zur Einbürgerung beruht ja auf der Eheschließung. Die Zeit beginnt somit auch erst ab der Eheschließung und der Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis an zu laufen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Aminyan
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.10.2008 13:10:30

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir möchten eigentlich keine Scheinehe eingehen, sondern ein lebenslange. Ich möchte aber fragen: besteht in meinem Fall die Nötigkeit auf eine Untrersuchung seitens Ausländerbehörde Ihrer Meinung nach. Sie war ja 3 Jahre vorher wegen Ausbildung in Göttingen angemeldet. Darf ich denn meinen zweiten Wohnsitz in Hamburg anmelden, obwohl ich noch nicht verheiratet bin oder muss ich erst Heiratsurkunde mithaben. Und ich möchte bezüglich Ihres Rates, dass wir den gemeinsamen Wohnsitz in Hamburg und nur den zweiten Wohnsitz in Göttingen anmelden fragen: kann ich aufgrund meines jetziger § 16 AufenthG, was ja für Göttingen- Studium bestimmt ist, mich in Hamburg anmelden ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz? oder erst nach der Heiratsanmeldung und in wie fern Ihrer Erfahrung nach werde ich Probleme bei der Zusammenwohnsitz- Anmeldung in Hamburg seitens Ausländerbehörde kriegen. Ich möchte Ihren Rat als Rechtsanwalt über die Schritte und den Zeitpunkt unserer Wohnsitz- und Ehe -Anmeldung erfahren und ob wir dann Probleme danach kriegen, wenn ich nach einem Jahr immer noch nicht einen Tauschpartner für meinen studienplatz nach Hamburg gefunden habe.

Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen Herr Aminyan für Ihre Mithilfe über eine Antwort, die meine Unklarheiten erleuchtet.
MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.10.2008 15:05:57

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Ehrlich gesagt, sehe ich keine Notwendigkeit einer Untersuchung seitens der Ausländerbehörde. Wie Sie schon sagen, haben Sie vorher drei Jahre zusammen gewohnt und es gibt triftige Gründe für den Umzug Ihrer Freundin bzw. Ihr Verbleiben in Göttingen. Ich wollte Sie nur grundsätzlich auf diese Gefahr hinweisen. Einen zweiten Wohnsitz können Sie immer anmelden, nicht nur wenn Sie verheiratet sind. Sie können ja auch schon vorher mit Ihrer Freundin zusammen dort gewohnt haben.
MIt der jetzigen Aufenthaltserlaubnis nach § 16 können Sie sich nicht so einfach ummelden, da Zweck dieses Titels Ihr Studium ist und dieses in Göttingen stattfindet. Es wird schwierig zu vermitteln sein, dass Sie jeden Tag von Hamburg nach Göttingen zum Studieren fahren.Als Zweitwohnsitz sollte das kein Problem sein, da Sie am Wochenende ja durchaus in Hamburg sein können. Zuständig bliebe ja dann trotzdem Göttingen.
NAch der Heiratsanmeldung fällt dieses Problem natürlich weg, aber auch als Ehepaar können Sie in Hamburg nur den Zweitwohnsitz haben. In meinen Augen ist die Sache recht unproblematisch. Sie sollten bei der Ausländerbehörde ehrlich sein. Sie haben ja nichts Illegales vor.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich jetzt schon den Zweitwohnsitz in Hamburg anmelden und dies auch solange lassen bis IHr Studium beendet ist- auch nach der Hochzeit. SIe sollten trotzdem direkt anch der Hochzeit die neue Aufenthaltserlaubnis nach § 28 beantragen in Göttingen, um die drei Jahre schnell rum zu bekommen. DIe Behörde sollte dann keine Probleme machen.
Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen
Aminyan
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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Bewertung: Fragesteller
Top Top! Ich weiss, dass meine Freundin und ich nichts Illegales vorhaben, wir möchten aber sicher sein, um jegliche Probleme zu verhindern. Herzlichen Dank für diese klare und eindeutige und gleichzeitig motivierende Antwort.


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