Anliegergebühr trotz das Haus verkauft ist
Preis: 30,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
| in unter 2 Stunden
1. Information zum Sachverhalt:
Meine Schwester und ich haben das Haus meiner Mutter verkauft.
Ein Notarvertrag wurde mit dem Käufer am 15.03.2012 per Unterschriften abgeschlossen.
In dem Notarvertrag ist unter dem Pkt. 8 ausgeführt:
„Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und einmalige Abgaben nach dem Kommunalabgabegesetz, für die ein Bescheid ab heute zugestellt wird, hat der Käufer zu tragen bzw. mit dem Kaufpreis zu erstatten."
Der Kaufpreis wurde am 12.05.2012 vom Käufer an uns erstattet.
Am 5.06.2012 wurde uns von der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft ein Bescheid über eine beabsichtigte Baumaßnahme der an dem verkauften Haus vorbeiführenden Bundesstraße -Anliegergebühr- zugestellt.
Zu bemerken ist, dass die Käufer bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen, da sie die Grunderwerbsteuer noch nicht bezahlt haben und somit die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt noch nicht vorliegt. Somit konnte es im Grundbuchamt nicht bearbeitet werden. Im Grundbuch steht die Auflassungsvormerkung für die Käufer (eingetragen am 03.04.2012).
Der mir zugestellte Bescheid von der Verwaltungsgemeinschaft lautet wie folgt wörtlich (zu bemerken ist, das nur ich den Bescheid erhalten habe und nicht meine Schwester parallel):
Überschrift:
„Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag"
"Für den Ausbau der Verkehrsanlage „x.straße" aufgrund der §§ 2 u. 7 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.301), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. August 2009 (GVBL. S.646) und vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Straßenaubaubeitrags vom 06.10.2003, veröffentlicht am 18.10.2003 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft und der 1. Änderung der Straßenaussbaubeitragssatzung vom 18.02.2009, veröffentlicht am 04.04.2009 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft."
……………………….
"Die Höhe der Vorauszahlung wurde auf 80% der voraussichtlichen Beitragsschuld (bezogen auf die Höhe der umlagefähigen Kosten laut vorläufigem Submissionsergebnis der dazu ausgeschriebenen Baumaßnahme vom 07.07.2011) festgesetzt und wird nach Beendigung der Baumaßnahme mit der endgültigen Beitragsschuld verrechnet. Dazu erhalten Sie einen separaten Beitragsbescheid."
Der vorliegende Bescheid beläuft sich auf eine Summe die innerhalb von 4 Wochen fällig ist.
Die Frist zur Bezahlung läuft hier bis zum 5.07.2012.
2. Meine Aktivitäten:
- Ich habe am gleichen Tag (5.6.2012) dem Käufer des Hauses den Bescheid persönlich übergeben.
Die Antwort: wir werden das begleichen.
Aber ich habe seit fast drei Wochen mehrfach nachgefragt wie wir verfahren wollen, es sieht nicht so aus das der Käufer den Bescheid bezahlt. Ich hatte Ihn dann dazu am 21.06.2012 auch schriftlich angeschrieben.
- Ich bin am gleichen Tag bei der Verwaltungsgemeinschaft vorstellig geworden und habe sie noch mal (Die Verwaltungsgemeinschaft war von mir weit vorher wegen der Ummeldung Grundsteuer bereits informiert) mit dem Notarvertrag darauf hingewiesen, das mir das Haus nicht mehr gehört, ich keinen Zutritt (Schlüsselübergabe war bereits am 11.05.2012 erfolgt) zur Kontrolle der Berechnung mehr habe u.s.w.
Die Antwort: Die Verwaltungsgemeinschaft handelt nach Kommunalrecht und da ich zum Zeitpunkt des Bescheides noch mit meiner Schwester im Grundbuch stehe muß ich das bezahlen. Der Notarvertrag und die darin geregelte Bezahlung ist Privatrecht und geht ihnen nichts an.
- Ich habe dem Notar die Sachlage geschildert………aber er zuckt nur mit den Schultern
3. Meine Frage:
Was kann ich rechtlich tun, oder wie sollte ich sinnvoller weise vorgehen, damit ich nicht erst den Bescheid bezahlen muss um dann den Betrag vom Käufer wieder einzutreiben.
Haus









