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Frage geschrieben am 18.05.2007 09:00:00

Anklicken AGB

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1816
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 46 weitere Antworten zum Thema AGB.
Guten Tag,

ich habe Ende März über Google die Möglichkeiten gesucht
SMS´s per Computer zu verschicken. Ich bin dabei auf SMSfree100
gestoßen und habe dabei die AGBs angeklickt. Kann alleine
dadurch schon ein 24 Monatesvertrag abgeschlossen worden sein.
Ich dachte, man hätte 100 SMS frei als Test der Plattform,
nur deshalb habe ich die AGB angeklickt. Ich hätte niemals
einen 24 Monatsvertrag abgeschlossen. Ich habe insgesamt 18
SMS versendet und darauufhin eine Rechnung über 99 Euro per
E-Mail bekommen und dies gleich in Form einer Mahnung und
dies bereits 10 Tage später. Ich habe mehrfach geantwortet
und nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-
unternehmen.

Mit freundlichem Gruß


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.5.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.05.2007 11:46:28
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind zwar Verträge einzuhalten. Aber hier spricht einiges dafür, dass Ihnen kostenlose SMS versprochen wurden und dann versteckt Kosten auferlegt werden.

Dies dürfte Ihnen das Recht geben. den Vertrag nachträglich zu beseitigen.

Erklären Sie – per Einschreiben – Die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung, hilfsweise wegen Irrtum. Machen Se vorsorglich von einem Widerrufsrecht gebrauch und kündigen Sie sicherheitshalber den evtl. geschlossenen Vertrag.

Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, sollten Sie spätestens einen Kollegen mit der Detail-Prüfung beauftragen.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de



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