habe heute eine Anklageschrift wegen Betrugs erhalten!!
ich soll auf eBay ein Iphone im wert von 750€ verkauft und die Ware nie versendet haben. was auch stimmt und ich auch zugebe!!
kann ich irgendwie die Hauptverhandlung verhindern wenn ich schreibe das ich die Tat zugebe!?
was für eine strafe kommt da auf mich zu!?
bin bereits vorbestraft wegen erschleichen von leistungen!!
danke für die Antwort
Lg
Antwort geschrieben am 18.02.2011 16:12:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Hauptverhandlung selbst werden Sie nicht mehr verhindern können. Wenn Sie sicher sind, die Tat zugeben zu wollen, sollten Sie dennoch das Gericht anschreiben und kurz mitteilen, dass Sie diese Tat zugeben werden.
Das Gericht wird dann eventuell geladene Zeugen wieder abladen.
Wenn die Angelegenheit ganz klar ist, wirkt sich ein Geständnis in der Regel strafmildernd aus. Zwar müssen Sie trotzdem zur Hauptverhandlung erscheinen, können aber damit rechnen, dass die Strafe geringer ausfallen wird, wenn Sie die Tat zugeben.
Welche Strafe auf Sie zukommen wird, kann nur grob geschätzt werden, da dafür näheres Hintergrundwissen erforderlich wäre. Ich denke aber, dass Sie sich trotz Ihrer Vorstrafe noch im Bereich einer Geldstrafe bewegen dürften. Die Höhe einer Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der verhängten Tagessätze sowie Ihren persönlichen Einkünften zusammen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Rein vorsorglich erlaube ich mir den Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung kann weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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