Ich möchte aber bei den ANKAUFS-inseraten nur unsere Fachbteilung (z.B Räumgustel) angeben, die wir dafür gebildet haben und unsere Telefonnummer.
also in etwa so:.....Räumgustel kauft Schränke, Küchen, Fernseher bla bla...rufen sie uns an. Räumgustel 00000/12345678
Da hier keine Werbung erfolgt sondern nur Anfragen an Verkausfswillige dürfte das wohl kein Problem darstellen. Oder?
Antwort geschrieben am 20.10.2011 15:07:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
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vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
§ 5 UWG spricht weitläufig beziehungsweise pauschal von einer so genannten „geschäftlichen Handlung" der Begriff der Werbung wird gar nicht explizit verwendet.
Selbst wenn dieses der Fall sein sollte, handelt es sich hierbei nur um Regelbeispiele von eben diesen geschäftlichen Handlungen. Bei einer Werbung handelt es sich natürlich unbestreitbar um eine solche geschäftliche Handlung.
Auch bei Ankaufgesuchen oder dergleichen handelt es sich um geschäftliche Handlungen. Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen sicherheitshalber anraten, die relevanten Firmendaten vollständig anzugeben (also insbesondere Identität und vollständige Anschrift).
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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27570 Bremerhaven
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Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.10.2011 12:41:52
Guten Tag herr Newerla,
haben sie vielen Dank für die Beantwortung.
Da war Kleinanzeigen schalten möchten die Frage was muss dort dann bei den Ankaufsinseraten definitiv stehen. Kann man z.B. die Postleitzahl weglassen oder irgendewtwas abkürzen. Muss der name des Geschäftsführers oder Inhabers dazu?
also z.b.
Xy GmbH, München, Beispielstr.1
oder muss es heißen xy GmbH, Geschäftsführer Max Weißbier,80000 München, Beispielstr.1
beste Grüße an die Nordsee!
Guten Tag herr Newerla,
haben sie vielen Dank für die Beantwortung.
Da war Kleinanzeigen schalten möchten die Frage was muss dort dann bei den Ankaufsinseraten definitiv stehen. Kann man z.B. die Postleitzahl weglassen oder irgendewtwas abkürzen. Muss der name des Geschäftsführers oder Inhabers dazu?
also z.b.
Xy GmbH, München, Beispielstr.1
oder muss es heißen xy GmbH, Geschäftsführer Max Weißbier,80000 München, Beispielstr.1
beste Grüße an die Nordsee!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.10.2011 16:29:50
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten weder abkürzen, noch die Postleitzahl weglassen.
Ich würde Ihnen zu Ihrem zweiten Beispiel ( also
"xy GmbH, Geschäftsführer Max Weißbier,80000 München, Beispielstr.1" 9 raten.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und eine erholsames Wochenend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten weder abkürzen, noch die Postleitzahl weglassen.
Ich würde Ihnen zu Ihrem zweiten Beispiel ( also
"xy GmbH, Geschäftsführer Max Weißbier,80000 München, Beispielstr.1" 9 raten.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und eine erholsames Wochenend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
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