Anhörung im Bußgeldverfahren
09.07.2010 13:32 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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Ich bin auf der Landstraße gelasert wurden. Dann wurde ich von einem Polizeibeamter angehalten. Mir wurde folgender Verstoß vorgewurfen...
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindikeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h. Völlig unwissend und überrascht stand ich da. Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Aussage zu machen brache. Ich musste jedoch einen roten Zettel unterschreiben, ich weis nicht einmal für was. Ich fahre schon seit über 20 Jahren Auto, aber so etwas ist mir noch nie passiert. Dann, eine Woche später kam ein Brief zu mir ins Haus geflattert.
Anhörung im Bußgeldverfahren
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h. Zulässig 80 km/h. Festgestellt nach Toleranzabzug 128 km/h.
Gibt es einen Tipp, was ich auf der Rückseite ausfüllen muss, um evtl. das Bußgeldverfahren einzustellen oder zu mindern? Hier ist der Punkt 3 gemeint (Angaben zur Sache) Wir der Verstoß zugegeben ? Ja / Nein mit Begründung.
Trifft nicht Ihr Problem?
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