Angst vor Pfändung: Vater schenkt GmbH Anteile an seine minderjährigen Kinder
22.06.2012 15:35 |
Preis: 25,00 € |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Hallo,
ein Vater schuldet privat einem Gläubiger über 20.000 Euro. Er gibt die Eidesstattliche ab, lebt in der Zeit vom Jobcenter (Arge). Nach einem Jahr bekommt er eine feste Arbeitsstelle und bestreitet von nun an den Lebensunterhalt selbst, ohne die Hilfe vom Staat. Nach vier Monate wird den ganzen Mitarbeitern durch Auftragsverlust gekündigt.
Der Vater macht sich nun selbständig und gründet (mit Musterprotokoll) eine Unternehmergesellschaft, wo er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer wird.
Der Gläubiger macht dem Gericht glaubhaft, dass die finanziellen Verhältnisse sich mittlerweile geändert haben und möchte die erneute Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
Noch vor dem Termin beim Gerichtsvollzieher schenkt der Vater die Anteile der UG an seine zwei minderjährigen Kinder (je 50 Anteile), um zu Verhindern dass die Anteile gepfändet werden.
Frage:
Wenn der Vater die Anteile an seine minderjährigen Kinder schenkt, kann dann der Gläubiger immer noch die Anteile Pfänden? Gesellschafter werden die zwei Kinder mit je 50 Anteile, Vater bleibt aber Geschäftsführer.









