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Angeblicher Warenbetrug


29.12.2004 22:54 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von




Hallo,
mir ist heute etwas sehr blödes passiert.
Ich habe 3 Hosen gekauft, die mit niedrigen Preisen ausgewiesen waren. Nachdem ich diese 3 Hosen gekauft und bezahlt habe, wollte ich das Kaufhaus verlassen und wurde von dem "Türsteher" festgehalten! Ich sollte Ihm ins Büro folgen!
Dort nahm er meine Hosen und sagte, dass ich die Etiketten ausgetauscht habe. Er wollte mir das auch beweisen und holte die Hosen, wo angeblich das Etikett entfernt wurde! Danach zeigte er mir noch, was die Hosen wirklich kosten sollten! Sie sollten jeweils 199 EUR kosten, aber es war nur ein Etikett über 69 EUR befestigt. Ich habe die Hosen nur deswegen gekauft, weil sie so billig an dem Kleiderständer hingen. Was kann ich dafür, wenn jemand vor mir die Etiketten austauscht und ich dann diese Hosen kaufe? Ich bin jetzt etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß was ich jetzt machen soll. Das Kaufhaus hat einen Zettel ausgefüllt, den ich nicht unterschrieben habe, und will Strafanzeige stellen. Da ich noch nie etwas gestohlen habe oder sonstigen Betrug gemacht habe, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann ich wirklich dafür bestraft werden, weil ich die Hosen so billig gekauft habe? Einen Etikettenbetrug kann mir doch gar keiner nachweisen? Haben Sie vielleicht einen Rat für mich, was jetzt auf mich zukommen könnte und mit was ich für einer Strafe rechnen muss, weil den angeblich geschädigten Wert haben die auf 450 EUR festgelegt! Danke für Ihre Hilfe!
Claudia
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Antworten zum Thema:
Warenbetrug angeblicher
Antwort vom
29.12.2004 | 23:27
Guten Abend,

den angeblichen Etikettenbetrug müßte das Kaufhaus bzw. die Staatsanwaltschaft Ihnen nachweisen. Sie sollten zunächst einmal ruhig Blut bewahren und durch einen Anwalt vor Ort Akteneinsicht beantragen. Der Anwalt wird dann durch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten erhalten und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie besprechen.

Sofern aufgrund Ihrer Einlassung Zweifel bestehen, muß die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellen. Nicht Sie müssen sich entlasten, sondern man müßte Ihnen konkret die Täterschaft nachweisen. Da nicht auszuschließen ist, daß irgendjemand anderes die Etiketten vertauscht hat, dürfte dies nicht möglich sein.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de