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Frage geschrieben am 26.05.2010 12:12:05

Angeblicher Schaden am Mietfahrzeug

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1675
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über das Pfingstwochenende einen Mietwagen gehabt. Mit dem Unternehmen habe ich schon sehr gute Erfahrungen gemacht.
Bei Abholung am Donnerstag ist der MA des Unternehmens mit mir um das Fahrzeug gegangen und hat mir alle vorhandenen Schäden gezeigt, ich hab Unterschrieben, war alles i.O. und bin davongefahren.

Am Montag Abend war ich wieder daheim, hab das Fahrzeug bei uns auf den Hof gestellt, alles ausgeladen und nochmal geschaut ob was ist, konnte aber nichts erkennen (leider kein Zeuge anwesend).

Dienstag morgen um 9 hab ich das Fahrzeug abgegeben, der MA ist raus, hat sich den KM-aufgeschrieben, und (vermutlich) das Fahrzeug angeschaut, ich habe solang im Büro gewartet gehabt. Der MA kam zurück, hat ddas Protokoll unterschrieben, mir die Kaution wiedergegeben und ich bin davon.

Dann im laufe des Tages bekam ich einen Anruf, das nach der Reinigung ein Schaden entdeckt wurde (Hintere Tür und Kotflügel der Beifahrerseite mit Beule und Kratzer).

Heute mache ich mich nochmal auf den Weg um mir den Schaden anzusehen und wollte mich vorher ein wenig erkundigen wie so meine chancen stehen.

Ist mit der Übergabe der Kaution und der Prüfung durch den Mitarbeiter die Sache erledigt ? In den AGB´s steht nix weiter drin, die Eigenbeteiligung beläuft sich auf max. 750,- Euro, aber ist auch recht viel für einen Studenten wie mich.

Vielen dank im Vorraus


Antwort geschrieben am 26.05.2010 12:25:41
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragsteller,

wenn die Beschädigungen nicht bereits im Vorprotokoll dringestanden haben und sie aber auch nicht bei Übergabe des Fahrzeuges bemängelt worden sind, dann liegt die Beweislast, dass die Schäden von Ihnen verursacht worden sind bei der Autovermietung.
Durch das Abnahmeprotokoll und die Auszahlung der Kaution haben sie selbst bestätigt, dass das Fahrzeug mangelfrei ist. Folgeschäden können nicht zu Ihren Lasten gehen. Ausnahmen gibt es bei schwer einsehbaren Mängeln, z.B. im Untergrund des Fahrzeuges. Da es sich aber hierbei um einen schlichten Lackschaden und eine Beule handelte, der leicht hätte erkannt werden können, tragen Sie keine Haftung.

Wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe stark verschmutzt gewesen war und die Mängel aufgrund dessen nicht erkennbar gewesen sein sollten, so hätte die Autovermietung sich eine Mangelfreiheitsbestätigung bis zur Säuberung des Fahrzeuges vorbehalten müssen.
Dies tat sie nicht, sodass dies auch nicht zu Ihren Lasten gehen kann.

Bitte lassen Sie sich auf keinen Fall auf Diskussionen mit der Autovermietung ein, schon gar nicht vor weiteren Zeugen.
Schauen Sie sich den Mangel an, aber bestreiten Sie jeglichen Zusammenhang.
An Ihrer Stelle würde ich auch darüber nachdenken, gar nicht zu diesem Termin zu erscheinen und die weitere Angelegenheit nur noch schriftlich zu erledigen, um nicht Gefahr zu laufen, irgendetwas "Falsches" vor Zeugen zu sagen.

Gerne steht Ihnen meine Kanzlei bei dieser Angelegenheit jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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