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Frage geschrieben am 16.11.2011 21:56:22

Angebliche mechanische Beschädigung , trotz Garantie muss ich dafür aufkommen

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 948
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 40 weitere Antworten zum Thema Garantie.
Ich habe mir ein Motherboard für meinen Pc gekauft gehabt.Als ich es bekam stellte ich heraus dass eine Sache nicht funktionierte,jedoch eigentlich nicht tragisch war ,trotzdem entschloss ich mich es einzuschicken und ein neues zu verlangen.

Gesagt , getan , das neue erhielt ich auch kurz darauf und nun stellte ich fest, dass das vermeintlich Kaputte teil allgemein keine Funktion hat, warum auch immer. Es handelt sich um einen PCIE-Slot,den ich nicht nutzen kann und wo ich dachte er sei kaputt.

Jedenfalls schickte der Verkäufer mein eingeschicktes Motherboard an die Herstellerferfirma weiter und diese stellte einen mechanischen Schaden fest. Für den Schaden soll ich angeblich schuld sein obwohl mein Mitbewohner bezeugen kann, dass kurz vor dem Ausbau des Gerätes es noch Funktioniert hat.

Ich soll weil ich ein Ersatzgerät aber unter vorbehalt erhalten habe, das man mir nicht wirklich mitgeteilt hat(dachte es wäre der Ersatz für das "vermeintlich nicht vollfunktionsfähige Motherboard"), nun Bezahlen (optional einschicken aber dann kann ich meinen Pc nicht mehr nutzen , da das erste Kaputt ist).

Ich habe die Ware Ende September erworben. Und ich will für Transportschäden die sehr wahrscheinlich passiert sind oder gar unkompetente Behandlung der Ware vom Verkäufer nicht aufkommen müssen.

Also wollte ich sie Fragen was für Rechte habe ich da? Hab ich überhaupt welche? Schließlich gibts sowas wie Garantie und ich hab jemanden der Bezeugen kann dass es noch Funktionsfähig war vor dem Versandt. Die Firma meint ich häts wahrscheinlich beim Ausbau kaputt gemacht.
Ich danke schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Milan


Antwort geschrieben am 16.11.2011 22:22:25
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie das Mainbaord aufgrund eines Mangel eingeschickt haben und der Hersteller nunmehr auch einen Mangel feststellen konnte und Ihnen aufgrund dessen ein Ersatzgerät zugesandt hat, folgte dies im Rahmen der Gewährleistung und/oder Garantie, wenn eine solche zusätzlich vom Hersteller eingeräumt worden ist.

Ich nehme an, dass Sie Verbraucher sind und der Verkäufer gewerblich handelt.
In diesem Fall kommt § 476 zur Anwendung:

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war"

Das bedeutet, dass der Hersteller beweisen muss, dass der Schaden durch Sie zustande gekommen ist und dieser nicht bereits von Anfang an dort gewesen ist.

Zusätzlich können Sie den Hersteller auf die Pakethaftung verweisen, wenn Sie die Ware an ihn mit einem versicherten Paket absandten.

Wenn Sie auch noch einen Zeugen dafür haben, dass das Mainboard beim Abschicken die Beschädigung nicht hatte, brauchen Sie auch keinen Schadensersatz zu leisten, da dies entweder beim Transport passierte oder aber direkt beim Verkäufer oder beim Hersteller. Der Hersteller ist daher in der Beweispflicht, Ihnen die Beschädigung nachzuweisen, was er in aller Regel nicht kann, wenn das Mainboard auch bereits beim Verkäufer gewesen ist und dort auch noch einmal "begutachtet worden ist".

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Grützmacher
Rechtsanwalt

ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de

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