Angebliche Schenkung / Unrechtmäßige Bereicherung
17.06.2012 16:47 |
Preis: 30,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 30,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
folgender Fall:
Person A: Mutter
Person B: Tochter (kein Kontakt zur Mutter)
Person C: Bekannte der Mutter, nicht verwandt
Person A verstirbt unerwartet bei einem Eingriff im Krankenhaus, worüber Person C, welche für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes den Wohnungsschlüssel von Person A anvertraut bekam, informiert wird. Person C teilt Person B sofort per Telefon mit, dass Person A verstorben ist und bittet diese um ein Treffen zwecks Schlüsselübergabe, damit Person B alle nun benötigten Unterlagen erlangen und die für die Beerdigung erforderlichen Schritte veranlassen kann. In der Wohnung der Person A wird ein hinterlegtes Schriftstück gefunden, in dem durch Person A vermerkt wurde, dass im Todesfall Person B mit der Auflösung der Wohnung, sowie der Erledigung der anfallenden Kündigungen betraut wird und Person B gesetzliche Alleinerbin ist. Am darauffolgenden Tag teilt Person C Person B am Telefon mit, dass ihr zu Lebzeiten der Person A ein Geldbetrag und Schmuck versprochen wurde, welchen sie sich laut mündlicher Anweisung nach deren Tod aus der Wohnung holen solle. Aus diesem Grund bittet Person C um Zugang zur Wohnung. Person C weiß genau, wo sich der Geldbetrag sowie die Schmuckkassette befinden, ein Brief o.ä. ist dort allerdings nicht hinterlegt, auch der Name der Person C ist bei den Gegenständen nicht vermerkt. Person C beruft sich dennoch auf die angeblich stattgefundene mündliche Vereinbarung zwischen ihr und Person A. Person B hat keine Kenntnis über eine eventuelle Vereinbarung und weist Person C darauf hin, dass Person A sicherlich ein Testament verfasst hat, in welchem der letzte Wille unmissverständlich vermerkt ist. Person C drängt dennoch weiterhin darauf, dass es sich um ihren Besitz handelt und setzt Person B durch wiederholte Anrufe unter Druck. 2 Wochen später, nach einem erneuten Treffen zwischen Person C und Person B, nimmt Person C schließlich einen Teil des Geldes, sowie den gesamten Schmuck an sich mit der Begründung, dass diese Gegenstände lt. der damaligen mündlichen Vereinbarung ihr gehören. Kurz darauf wird Person B vom zuständigen Nachlassgericht aufgefordert, Angaben über die von Person A hinterlassenen Vermögenswerte zu machen. Person C drängt darauf, den gefundenen Geldbetrag sowie den Schmuck in den Angaben für das Gericht nicht zu erwähnen, da diese ja aufgrund der Vereinbarung nicht zur Erbmasse gehören. Person B verschweigt daraufhin anfangs den Geldbetrag, beschließt dann aber doch, sowohl das gefundene Geld, als auch den Schmuck vollständig bei der Niederschrift im Gericht aufzulisten und bittet Person C, ihr sämtliche Gegenstände wieder auszuhändigen. Diese kommt der Bitte nach und sie einigen sich darauf, dass sowohl das Testament, als auch der Erbschein abgewartet werden müssen um weiter verfahren zu können. Im Erbschein, welcher 2 Monate später ausgestellt wird, wird Person B als Alleinerbin und somit als rechtmäßige Besitzerin sowohl des Geldbetrages, als auch des Schmuckes bestätigt. Nun, 4 Monate später, erhält Person B ein Schreiben, indem sie von Person C zur unverzüglichen Herausgabe des Geldes und des Schmuckes aufgefordert wird. Diese Gegenstände habe Person B Person C durch deren Aushändigung geschenkt. Der Schmuck wurde lediglich zur gewünschten Sichtung an Person B zurückgegeben.
Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Vielen Dank im Voraus!
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