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Ich ziehe gerade um und habe meinen Kleiderschrank ausgemistet und bei eBay eingestellt. Dabei war auch ein Markengürtel, den ich vor ca. 2 Jahren selbst als "original" ersteigert hatte. Da ich zahlreiche Kleidungsstücke von derselben Designermarke besitze und mich meiner Meinung nach damit auch recht gut auskenne, gab es für mich keinen Anhaltspunkt dass dieser Gürtel eine Fälschung sein könnte. Dazu hing am Gürtel ein Preisetikett vom Laden in dem er gekauft wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der ebay-Käufer beschuldigte mich eine "offensichtliche" Fälschung verkauft zu haben, da ich gerade mitten im Umzug stecke und nicht sofort antworten konnte verlieh er dem mit einer negativen Bewertung Nachdruck.
Als ich nachfragte was die "offensichtlichen Merkmale" seien und er mir stichhaltige Anhaltspunkte anstatt leerer Beschuldigungen liefern solle, meinte er nur das es ihm "scheissegal" sei was ich wolle, er würde einen Anwalt einschalten.
So geschah es, dass ich ein Anwaltsschreiben erhielt, in dem mir arglistige Täuschung vorgeworfen wird, da der Gürtel eine "offensichtliche Fälschung" darstellt, und als original beworben wurde. Der Anwalt fordert eine Rückabwicklung (worauf ich mich unter Umständen ja noch einlassen könnte...) UND eine Übernahme sämtlicher Anwaltskosten.
Auch in diesem Schreiben sind keinerlei Merkmale oder befragte Experten benannt.
Meine Frage: Ist dies nur "Bluff", sollte ich auf einen schriftlichen Nachweis eines Experten bestehen bevor ich etwas unternehme? Und ist diese angedrohte Kostenübernahme rechtens? Wenn ja, mit wie viel müsste ich ungefähr rechnen?
Danke im Voraus.
Antwort geschrieben am 21.02.2011 11:39:42
unter Angabe der von Ihnen gemachten Informationen beantworte ich Ihre Frage, muss jedoch darauf hinweisen, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen eine andere rechtliche Einordnung mit sich bringen kann, die von Ihrem aktuellen Fall abweicht. Gerne übernehme ich aber auch eine weitere Mandatierung, wenn Sie wünschen, gegen das Schreiben das Gegenanwalts vorzugehen. Hierzu müsste dann separat eine Preisabsprache erfolgen.
Derzeit stellt es sich so dar, dass Sie von der Gegenseite beschuldigt werden, ein Plagiat verkauft zu haben. Die Gegenseite ist damit beweisbelastet und muss den Nachweis erbringen, dass der von Ihnen veräußerte Gürtel tatsächlich kein Original darstellt. Dies kann durch ein Gutachten in einem gerichtlichen Verfahren bewiesen werden, dessen Kosten zunächst die beweisbelastete Partei zu tragen hat, mithin der Käufer auf eBay.
Stellt sich dann nachher raus, dass es sich um ein Plagiat handelt und wurde eigentlich ein orignaler Gürtel verkauft, so wurde der Kaufvertrag auf eBay nicht erfüllt. Sie haften damit noch immer auf Erfüllung und müssen, soweit dies möglich ist, einen solchen gebrauchten Gürtel "besorgen" oder aber Schadensersatz leisten wegen sogenannter anfänglicher Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. Dies steht in § 311a BGB. Eine Ersatzlieferung eines anderen Gürtels scheidet nach hiesiger Auffassung aber aus.
Da Sie - wenn es ein Plagiat sein sollte - nicht vorsätzlich handelten (in Betracht käme hier sonst die Strafbarkeit eines Betrugs, worauf auch der Käufer anspielt), ist eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht möglich, da eben genau der Vorsatz fehlt, den Käufer täuschen zu wollen.
Auch diese vorsätzliche Täuschung muss der Käufer nachweisen. (Merksatz: Derjenige, der etwas fordert oder meint einen Anspruch zu haben, der muss auch im Regelfall beweisen).
Dies wird ihm wohl nicht gelingen.
Daher dürften auch die Rechtsanwaltskosten nicht erstattungsfähig sein, wenn der Käufer Sie nicht in den sogenannten Verzug gesetzt hat.
Hier müssten Sie prüfen ob der Käufer Sie zunächst aufgefordert hat (nachweisbar) einen "korrekten" Gürtel zu liefern, oder ob direkt der Rechtsanwalt an Sie herangetreten ist. Sie schreiben, dass der Käufer zuerst an Sie herangetreten ist. Hier müssten Sie schauen, ob eine konkrete Forderung gegeben ist (Rückgabe, Schadensersatz, Neulieferung).
Ist dies der Fall, liegt ein Plagiat vor und haben Sie nicht reagiert, so wären die Rechtsanwaltskosten auch von Ihnen zu tragen, da Sie Ihrer vertraglichen Erfüllungs- bzw. Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen wären.
Alles hängt daher mit der Frage der Echtheit des Gürtels zusammen. Ist dieser nachweisbar als Original (auch beweisbar durch Zeugen etc.) in einem Geschäft gekauft worden, so stehen die Chancen für Sie gut, auch wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Stellt ein Gutachter jedoch fest, dass der Gürtel ein Plagiat ist, so müssen Sie damit rechnen, alle Kosten, auch die des Rechtsanwalts, tragen und Schadensersatz leisten zu müssen.
Sollten Aspekte Ihrer Frage nicht beantwortet sein, so nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion oder schreiben mir hierzu separat eine eMail.
Als Leser können Sie
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