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Frage geschrieben am 11.10.2005 20:57:00

Angeblich Verleumdung???

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2671
Ich hoffe auf Ihre aussagekräftige Antwort:

Ich habe in einem Auktionhaus eine negative Bewertung abgeben, weil ich ganz einfach mit der ganzen Art der Dienstleistung nicht einverstanden war!

Diese Bewertung sah die Firma heute! Der Auftrag war eine Homepagesrstellung! Vorhin drohte die Firma mir per Fax, ich solle diese Bewertung unverzüglich zurücknehmen, anderenfalls wolle man STrafanzeige wegen Verleumdung stellen und zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend machen, denn dies würde nicht den Tatsachen ensprechen!

Meine Bewertung lautete:
"unfreundlicher Kontakt! Viel versprochen,aber nur wenig realisiert!Geldgierig,obwohl HP nicht fertig "

Ich frage mich, spinnen die denn? Man hat die Möglichkeiten zu bewerten und soll dann auch noch angezeigt werden, weil man seine Meinung über diese Arbeit gesagt hat!

Schliesslich begehen die doch eine STraftat, weil ich hier erpresst werde, alles zurück ziehen sonst droht mir was!

oder sehe ich das hier falsch?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.10.2005 21:21:10
Rechtsanwalt Markus Timm
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Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Ihrer Schilderung zu Folge handelt es sich bei dem Fax der Firma um leere Drohungen. Eine Verleumdung begeht derjenige, der wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet (Vorschrift ist unten angefügt).

Ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Ihrer Bewertung an Tatsachen gehalten haben (Zahlungsverlangen seitens der Firma, obwohl Sie Ihrer Leistungspflicht nicht genügt hat). Ansonsten stellt Ihre Bewertung lediglich eine Meinungsäußerung dar. Diese ist, falls sich nicht beleidigender Natur ist, nicht tatbestandsmäßig. Eine Beleidigung ist in Ihrer Äußerung nicht zu sehen. Solange Sie sich an Tatsachen halten, haben Sie also nichts zu befürchten.

Eine Erpressung seitens der Firma liegt nicht vor, da das Drohen mit einer Strafanzeige nicht rechtswidrig ist. Die Firma könnte sich lediglich einer falschen Verdächtigung strafbar machen, wenn Sie Kenntnis von der Wahrheit der von Ihnen geäußerten Tatsachen hat und Sie trotzdem (unter Verschweigen eben dieser Tatsachen) anzeigt.

„§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß

Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.10.2005 21:37:52

Vielen Dank für Ihre Erklärung. Hat mir sehr geholfen!

Jedoch habe ich da noch eine Frage im zivilrechtlichen Bereich: Die Dame droht mir in den Schreiben ja auch damit, Schadensersatzansprüche gegen mich geltend zu machen, wegen der schlechten Bewertung! Schliesslich wäre sie eine Firma und dies wäre geschäftsschädigend für sie!
Müsste ich da was befürchten?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.10.2005 09:14:22

Guten Morgen!

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Nachfragefunktion nicht dazu dient, eine neue Frage zu stellen, sondern lediglich dazu, noch einmal nachzuhaken, sollt die Ausgangsfrage offengeblieben sein.

Ich kann Sie dennoch beruhigen: Auch hier gilt, dass Sie nur dann zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie das Wort „geldgierig" durch eine sachliche Beschreibung ersetzen (z.B. „wollten bezahlt werden, ohne dass die HP fertig war"). Dabei gehe ich davon aus, dass Sie nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Firma stehen (dann wäre eine Verletzung des Wettbewerbsrechts zu prüfen).

Mit freundlichem Gruß


Markus A. Timm
Rechtsanwalt

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