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Frage geschrieben am 06.08.2010 16:03:40

Anfrage zur Scheidung

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1138
Ich Habe am 13.10.2003 eine Aus Ecudor geheiratet. wir haben in der Ehe 2 Kinder bekommen die die Deutsche Staatsbürgerschaft haben. Jetzt mochte ich mich scheiden lassen weil sich mich belogen und betrogen hat. Wie würd das mit ihren aufenthalt geregelt. Sie bekommt seit 2003 immer die 3 jährige Aufenthaltsverlängerung auf ihren Reisepass. Der Reisepass läuft auf ihren alten Namen und nicht auf den Namen den sie angenommen hat wo wir geheiratet haben. Mir würde gesagt das sie ausgwiesen würd weil wir nicht 10 jahre verheiratet sind. Wie läuft das in wirklichkeit ab.


Antwort geschrieben am 06.08.2010 21:49:07
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihrer Ehefrau ist eine Aufenthatserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz als Mutter eines ausländischen Kindes zur Ausübung der Personensorge zu erteilen. Sie braucht lediglich einen Antrag zu stellen und sie muss das Sorgerecht für die Kinder haben.

Geäß § 31 AufenthG hat sie ein weiteres eigenständiges Aufnethaltsrecht. Dansch ist die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr zu verlängert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Voraussetzungen sind bei Ihrer Ehefrau erfüllt.

MIt freundlichen Grüßen

Edin Koca
Rechtsanwalt

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 06.08.2010 21:54:11

In der 2. Zeile muss es heißen: als Mutter eines deutschen Kindes...

Ich bitte den Fehler zu entschuldigen.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 06.08.2010 22:07:56

Ihre Frage wurde selbstverständlich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben geantwortet. Es ist aber denkbar, dass weitere Tatsachen vorliegen, die eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen würden.
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