Anfrage: Vollmacht von 29.11.2010
| 18.04.2011 16:54 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Geyer,
vieleicht erinnern Sie sich noch an unsere Anfrage. Meine Schwester ist bis heute der Meinung, dass sie über alles selber
bestimmen kann. Unter anderem hat sie den Mietvertrag für die untere Wohnung meines Elternhauses ohne mein Wissen gemacht. Bis heute weiß ich nicht, was drinsteht. Des Weiteren ist die obere Wohnung Wahrscheinlich auch vermietet. Zu welchem Preis, weiß ich nicht, und auch nicht auf welches Konto diese geht.
Des Weiteren weiß ich nicht, wie es bei den Geldgeschäften meiner Mutter aussieht, ich weiß nur, dass hin und wieder Geld abgehoben wird!. Diesen Überblick habe ich, da ich auch eine Bankvollmacht habe.
Könnten Sie mir einen Rat geben, was hier zu tun ist, da ich mit meiner Schwester keinen Kontakt habe, welchen Sie sowieso meidet, da Sie ja der Meinung ist alles was Sie von mir haben wollte/mußte bekommen zu haben, und ich unter diesen Umständen auch nicht mehr möchte. Wie kann ich diese Vollmacht anfechten, ohne selber in irgendwelche Schwierigkeiten zu kommen, die mich viel kosten. Würden Sie in so einem Fall auch einspringen?
Ich bin der Meinung, dass meiner Schwester auf dem rechtlichem Weg erklärt gehört, wie man mit dieser Vollmacht unser Erbe verwaltet!
(nicht den Nutzen Ihrer Familie daraus zieht!)
Übrigends, die Vollmacht ist keine Generalvollmacht.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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